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EU-Streit um Höchstgrenzen für Arbeitszeit vorläufig beigelegt

Dow Jones Newswires, finanzen.net, stock-world.de,net-tribune.de, financial.de, 10. Juni 2008

Der jahrelange Streit über die in der EU maximal zulässige Arbeitszeit und die Anrechnung von Bereitschaftszeit ist vorläufig beigelegt. Die EU-Arbeits- und Sozialminister einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf einen Kompromiss, wonach die wöchentliche Arbeitszeit weiterhin normalerweise nicht mehr als 48 Stunden betragen darf, Ausnahmen bis zu 65 Stunden aber möglich sind. Auch über eine Richtlinie für die Behandlung von Leiharbeitnehmern wurde eine politische Einigung erzielt.

Allerdings stimmten nicht alle Staaten für die mögliche Verlängerung der Höchstarbeitszeiten. Spanien, Belgien, Griechenland, Ungarn und Zypern kritisierten nach Angaben von AFP die Vorschläge zur Erhöhung der Arbeitszeit scharf und forderten das Europäische Parlament (EP) auf, sich dagegenzustellen. Das Parlament muss dem Kompromiss in zweiter Lesung zustimmen, damit er Gesetz werden kann.

Nach Angaben der EU-Kommission sieht die politische Einigung vor, dass ein Arbeitnehmer statt 48 auch bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten darf, wenn er dem zustimmt. 65 Stunden seien zulässig, sofern eine neu eingeführte "inaktive Bereitschaftszeit" mit zur Arbeitszeit gerechnet werde. Um inaktive Bereitschaftszeit würde es sich zum Beispiel handeln, wenn ein Arzt während seiner Rufbereitschaft im Krankenhaus schläft.

Durch eine Unterscheidung in "aktive" und "inaktive" Bereitschaftszeit wollen die Minister Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Höchstgrenzen umschiffen, die durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entstanden sind, wonach Bereitschaftszeit zur Arbeitszeit zählt. Fast alle EU-Staaten verstoßen nach diesen Urteilen gegen die Arbeitszeithöchstgrenzen und müssten deshalb eigentlich mit Vertragsverletzungsverfahren rechnen. Künftig soll nach dem Willen der Minister nur noch die aktive Bereitschaftszeit zwingend angerechnet werden müssen.

Die Ausnahme von der 48-Stunden-Regeln soll nach weiteren Kommissionsangaben nur möglich sein, wenn der Arbeitnehmer seine Zustimmung nicht früher als einen Monat nach Unterzeichnung seines Arbeitsvertrags geben muss und wenn er sein Einverständnis auch verweigern oder zurücknehmen kann, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bezeichneten den im Ministerrat gefundenen Kompromiss als gute Balance zwischen Flexibilität und sozialem Schutz. Am deutschen Arbeitszeitgesetz müsse voraussichtlich wenig geändert werden, sagte Scholz. Auch die auf Grundlage dieses Rechts geschlossenen Tarifverträge könnten wohl unverändert oder mit geringen Anpassungen bestehen bleiben.

Die Bundesärztekammer begrüßte diese Ankündigung von Scholz, weil im deutschen Arbeitszeitrecht geregelt sei, dass Bereitschaftszeit generell als Arbeitszeit gelte. Der Kompromiss des Ministerrats dagegen erlaube Klinikarbeitgebern wieder längere Dienstzeiten und Bereitschaftsdienste. "Im Zwiespalt zwischen Arbeitsschutz und Gewinnstreben haben sich die Arbeitsminister klar für die Wirtschaft und gegen die Arbeitnehmer entschieden", sagte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Er forderte das Europäische Parlament auf, den Kompromiss des Ministerrats abzulehnen.

Der österreichische SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl sagte, er gehe von einer Ablehnung durch das Parlament aus. Die Regeln blieben weit hinter dem zurück, was Parlament und Sozialpartner gefordert hätten. Allein schon deshalb, weil der 48-Stunden-Durchschnitt künftig nicht mehr innerhalb von vier sondern von sechs Monaten eingehalten werden müsse. Das sei bereits ein Nachteil für die Arbeitnehmer. Zudem kritisierte Ettl, dass die Überschreitung des 48-Stunden-Rahmens nicht zeitlich beschränkt werde und dass die Unterteilung der Bereitschaftszeit dem Willen des EuGH widerspreche.

"Die Auswirkungen auf die Arbeitszeiten von Berufsgruppen wie Ärzten oder Feuerwehrmännern sind derzeit noch gar nicht abzuschätzen", sagte Ettl. Auch die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Schroedter sagte, das EP werde dem Ministerrat ihrer Meinung nach nicht folgen. Die Ausnahmemöglichkeiten führten die 48-Stunden-Grenze "ad absurdum" und seien ein "großer Rückschlag für den Schutz der Arbeitnehmer", sagte sie. Das sieht die CSU-Abgeordnete Anja Weisgerber anders. Der Kompromiss erlaube Arbeitgebern die "notwendig Flexibilität" und entspreche den EuGH-Vorgaben, weshalb sie auf eine Verabschiedung der Richtlinie bis Jahresende hoffe. Die zweite Lesung im Parlament werde nach der Sommerpause beginnen.

Auch bei der seit 2002 umstrittenen Richtlinie für die rund acht Millionen Leiharbeitnehmer in der EU einigten sich die Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss. Danach sollen Zeitarbeitnehmer grundsätzlich vom ersten Tag ihrer Beschäftigung an gleiche Ansprüche auf Bezahlung, Urlaub und Mutterschaftsschutz haben wie die Stammbelegschaft. Auch Betriebskantinen, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Fahrdienste sollen sie nutzen dürfen. Ausnahmen von der sofortigen Gleichbehandlung sollen zulässig sein, wenn sie von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene vereinbart werden. Bisher waren einige Mitgliedstaaten - allen voran Großbritannien - dafür eingetreten, eine Gleichbehandlung erst nach sechs bis zwölf Monaten vorzuschreiben.