Handelsblatt, 11. Juni 2008
Krankenhäuser hoffen auf Lockerung der strengen deutschen Regelungen - doch die Bundesregierung winkt ab
Nach der Entscheidung der EU-Arbeitsminister, die strengen europäischen Arbeitszeitregelungen zu lockern, wittern vor allem Deutschlands Krankenhäuser Morgenluft. Sie hoffen, dass über kurz oder lang das deutsche Recht an die neuen EU-Regeln angepasst werden könnte und Bereitschaftsdienste von Ärzten nicht länger wie reguläre Arbeitszeit gewertet werden müssen. Davon erwarten sie sich Einsparungen in Milliardenhöhe. Endlich sei eine „Fehlentscheidung auf europäischer Ebene korrigiert worden, die von Anfang an nicht zu halten gewesen ist", zeigte sich der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, zuversichtlich.
Grund für die Freude ist die Entscheidung der EU-Staaten, die maximale Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer zwar grundsätzlich bei 48 Stunden zu belassen, den Mitgliedstaaten jedoch zu überlassen, von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Danach darf die maximale Wochenarbeitszeit dann bezogen auf einen Dreimonatszeitraum durchschnittlich auf bis zu 65 Stunden steigen, wenn ein Teil der Arbeit „inaktiver Bereitschaftsdienst" ist.
Die Ausnahme ist neben Krankenhausärzten auch wichtig für Berufe wie Feuerwehrleute und Wachpersonal mit oft langen Bereitschaftszeiten. Arbeitgeber und Gewerkschaften können per Tarifvertrag die Wochenarbeitszeit sogar noch weiter verlängern.
Die Bundesregierung hatte 2004 nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgelegt, dass Bereitschaftsdienste voll als Arbeitszeit zu werten sind. Dies hatte dazu geführt, dass die deutschen Krankenhäuser rund 10 000 Ärzte mit Gesamtkosten von 1,7 Mrd. Euro einstellen mussten.
Die EU-Arbeitsminister beschlossen dagegen jetzt eine Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Bereitschaftszeiten, ohne jedoch den Unterschied genau zu definieren. Während die aktive Bereitschaftszeit weiterhin als Arbeitszeit gilt und entsprechend entlohnt werden muss, ist dies bei der inaktiven Bereitschaftszeit nicht automatisch der Fall.
Die Freude der Deutschen Krankenhausgesellschaft darüber könnte jedoch von kurzer Dauer sein. Zum einen muss das EU-Parlament dem Beschluss noch in zweiter Lesung zustimmen, und das ist alles andere als sicher. Denn vielen Parlamentariern gehen die Regeln zur Arbeitszeit deutlich zu weit.
Arbeitszeiten von bis zu 65 Wochenstunden seien für die SPD inakzeptabel, warnte die SPD-Europaabgeordnete Karin Jöns. Das Verhandlungsergebnis sei ein sozialer Rückschritt und ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer. „Ich bedauere, dass dies mit der Stimme eines deutschen Sozialdemokraten beschlossen wurde", kritisierte sie Arbeitsminister Olaf Scholz. Jöns äußerte sich zuversichtlich, dass das Europaparlament den Kompromiss der EU-Staaten wie schon einen ähnlichen Vorstoß im Jahr 2005 kippen werde. Der Widerstand gehe durch alle Fraktionen, sagte sie. In der ersten Lesung hatte das Parlament für eine Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden ohne Ausnahmen gestimmt.
Eine Reihe von Regierungen unter den EU-Mitgliedern ist zum anderen alles andere als glücklich über den Kompromiss. Vor allem Belgien, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Zypern halten die Ausnahmen von der 48-Stunden-Woche für zu weitgehend und haben den Kompromiss deshalb abgelehnt.
Schließlich signalisierten Arbeitsminister Scholz und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (beide SPD) gestern unisono, dass sie gar nicht daran dächten, das strengere deutsche Arbeitszeitrecht in diesem Punkt wieder zu ändern. Sie werde weiter dafür sorgen, „dass an deutschen Krankenhausbetten keine übermüdeten Ärzte stehen", kündigte die Gesundheitsministerin an.
Die Bundesärztekammer und die Gewerkschaft der Krankenhausmediziner, Marburger Bund (MB), gingen zudem schon einmal vorsorglich auf die Barrikaden. MB-Chef Rudolf Henke kündigte nicht nur eine Kampagne mit dem Ziel an, die Abgeordneten im EU-Parlament auf ihre Seite zu ziehen. Er will zudem die Tarifverträge, nach denen inzwischen Bereitschaftsdienste als reguläre Arbeitszeit gewertet werden müssen, mit Zähnen und Klauen verteidigen. Auch der DGB kritisierte die Regelung als Einstieg in die 60-Stunden-Woche.
Zufrieden sind die Gewerkschaften dagegen mit den Regelungen für die acht Millionen Leiharbeitnehmer in Europa. Sie sollen nach dem Beschluss der Arbeitsminister ab dem ersten Arbeitstag die gleichen Rechte haben wie Festangestellte, was Bezahlung, Kündigung oder Elternzeit betrifft. Allerdings gilt das nicht, wenn es wie in Deutschland für Leiharbeitnehmer eigene Tarifverträge mit abweichenden Regelungen gibt.
Lob für das neue Arbeitszeitrecht, das generell Wochenarbeitszeiten bis zu 60 Stunden vorsieht, kam von der Union: Die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber sagte, der Kompromiss bringe die nötige Flexibilität bei den Bereitschaftsdiensten und stehe in Einklang mit den Vorgaben des EuGH. Das Parlament müsse sich deshalb an der realistischen Linie der Mitgliedstaaten orientieren. Auch sie räumte aber ein, dass eine Zustimmung des Parlaments schwierig werde. Die Abstimmung ist nach der Sommerpause geplant.