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EU-Arbeitszeitrichtlinie: EP folt bei Bereitschaftszeit der Argumentation des EuGH

Financial Times

Straßburg (Dow Jones-VWD): Das Europäische Parlament (EP) hat sich am Mittwoch in Straßburg dafür ausgesprochen, dass Bereitschaftszeit grundsätzlich als Arbeitszeit anerkannt werden soll. Damit nehmen die Abgeordneten eine ähnliche Haltung ein, wie sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil über die Berechnung der Arbeitszeit von deutschen Klinikärzten vertreten hat. Die Europäische Kommission wollte dagegen in ihrem Entwurf einer Arbeitszeitrichtlinie zwischen "aktiver" und "inaktiver" Bereitschaftszeit unterschieden. Die CSU Europaabgeordnete Anja Weisgerber wies nach der Abstimmung darauf hin, dass der EP-Bericht keine qualifizierte Mehrheit erhalten habe, die in zweiter Lesung notwendig wäre, um Änderungen an der Position des EU-Ministerrates zu erreichen.
Sollte es nach zwei Lesungen keine Einigung geben, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen den EU-Institutionen. Der EP-Ausschuss für Soziales und Beschäftigung hatte im April mit knapper Mehrheit die Richtung in dem umstrittenen Dossier vorgegeben und ist damit einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt. Die Befürworter des Votums versprechen sich mehr Flexibilität im Detail bei weniger Ausnahmen im Grundsatz. Regelung von 1993 gewährt einen Grundschutz. Die EU-Richtlinie von 1993 gewährt den meisten Arbeitnehmern außer Führungskräften einen Grundschutz. Sie schreibt u.a. eine maximale Tagesarbeitszeit von 14 Stunden sowie mindestens vier Wochen Jahresurlaub vor. Ferner wird die Wochenarbeitszeit im Regelfall auf 48 Stunden begrenzt. Der EuGH hatte im September 2003 geurteilt, dass ein Bereitschaftsdienst am Arbeitsort nicht als Ruhezeit anzusehen ist. Geklagt hatte ein deutscher Arzt.
Die EU-Kommission hatte daraufhin eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen. Künftig sollte zwischen "aktiver" und "inaktiver" Bereitschaftszeit unterschieden werden. Auch sollte es eine "Opt-out-Klausel" für Abweichungen von der Höchstarbeitszeit geben, wie es beispielsweise in Großbritannien praktiziert wird. Das EP will diese Ausnahmemöglichkeit drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie beenden. Um den Unternehmen aber genügend Flexibilität zu geben, entschied sich das Plenum, den Bezugszeitraum, in dem die Arbeitszeiten im Durchschnitt innerhalb des 48-Stunden-Limits bleiben müssen, auf 12 Monate auszudehnen. Die genaue Ausgestaltung soll den Tarifparteien vor Ort obliegen. Das Votum stieß erwartungsgemäß auf ein sehr gemischtes Echo. Während sich Grüne und Sozialisten einig waren in ihrer Zustimmung, wurde es von den konservativen unterschiedlich beurteilt. Die FDP im Europaparlament nannte die Entscheidung "Unsinn". Damit würde Arbeit in ganz Europa verteuert, nationale Sozialsysteme "massiv belastet" und mehr Menschen in die Schwarzarbeit getrieben, sagte der stellvertretende Vorsitzende der deutschen Liberalen, Alexander Graf Lambsdorff. Der stellvertretende Vorsitzende des EP-Sozialausschusses, Thomas Mann, sah das anders: "Wir haben eine Mehrheit bekommen für humane Arbeitsbedingungen und das Urteil des EuGH in der Sache bestätigt", sagte er. "Alles andere wäre völlig unpraktikabel geworden und hätte die Belastungen der Krankenhausärzte noch verschlimmert", ergänzte der CDU-Europaabgeordnete. Den Wegfall der Opt-out-Klausel "sichert fairen Wettbewerb und verhindert inhumane Arbeitszeiten", sagte Mann. Seine CSU-Parteikollegin Anja Weisgerber erwartet dagegen eine "starke Einschränkung flexibler Arbeitszeitmodelle" und befürchtet Nachteile für Ärzte und Ungerechtigkeiten für Berufsgruppen wie Feuerwehrleute oder Jugendhilfearbeiter, weil deren Bereitschaftszeit fast immer inaktiv sei. "Deshalb hätten wir unbedingt mehr Flexibilität gebraucht".