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EU-Abgeordnete Anja Weisgerber informierte Bürger in Haßfurt über Lebensmittelkennzeichnung

Haßfurter Tagblatt, 12. August 2011

Das EU-Parlament hat im Juli der neuen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zugestimmt, die wohl noch in diesem Jahr rechtskräftig wird. Für die EU-Abgeordnete Dr. Anja Weisgerber ist die Verordnung - ungeachtet der Kritik von Verbraucherschutzverbänden - ein richtiger Schritt zur Information eben der Verbraucher über den Nährwert von Lebensmitteln.

Weisgerber informierte am Freitag auf Einladung des CSU-Kreisverbandes im Rewe-Markt in der Schweinfurter Straße in Haßfurt über Details. "Künftig muss europaweit ein einheitliches Nährwertkästchen auf Lebensmittelverpackungen aufgedruckt sein", so die Europapolitikerin. "Darin müssen die Kalorien, der Fettgehalt und die gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Salz und Eiweiß aufgeführt sein."

Zusätzlich dürften aber auch ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Polyole, Stärke, Ballaststoffe, Vitamine oder Mineralstoffe angegeben werden. "Mir war während des Gesetzgebungsverfahrens besonders wichtig, dass die Nährwertangaben auch in Einheiten pro 100 Gramm oder Milliliter aufgeführt werden, damit der Verbraucher die gleichen Lebensmittel verschiedener Hersteller auch vergleichen kann", betonte sie.

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Da bei bestimmten Lebensmitteln Pflanzenfettmischungen statt Käse oder Klebeschinken statt Originalschinken verwendet werden, sei auf ihre Initiative festgelegt worden, dass die Information "hergestellt aus Pflanzenfettmischung" oder "aus Fleischstücken zusammengefügt" neben dem Produktnamen herausgestellt werden müsse.

"Und zwar in einer Schriftgröße, die 75 Prozent der Schriftgröße der Produktbezeichnung beträgt", erklärte das Mitglied im EU-Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (Weisgerber ist ferner stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz). Wie groß die Beschriftung des Nährwertkästchens ausfallen wird, konnte sie noch nicht sagen. Denn Schriftgröße, Zeilenabstand Schriftart und Kontrast zwischen der Schrift und dem Hintergrund werden erst noch genau vorgeschrieben. "Ich bin mir aber sicher, dass der Verbraucher die Angaben gut lesen kann", sagte Anja Weisgerber. Sie habe Wert darauf gelegt, mit den Verantwortlichen im Handel und den Verbrauchern in Kontakt zu treten und sich für eine möglichst gute Regelung einzusetzen. "Ich bin überzeugt, dass wir eine bessere Kennzeichnung als bisher erreicht und mehr Klarheit und Wahrheit für den Verbraucher erzielt haben."

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Auch wenn die Übergangsfrist zwischen drei und fünf Jahren liegt, ist Weisgerber überzeugt, dass der Handel schnell reagieren wird. Der Käufer erhalte dann die Informationen für eine bewusste Kaufentscheidung. "Aber wir können die Aufklärung über eine gesundheitsbewusste Ernährung, zu der auch die sportliche Bewegung zählt, nicht ersetzen", gab sie auf Nachfrage an.

Die neue Verordnung, die nicht für offene Waren wie Brot, Gebäck, Frischwurst, Obst oder Gemüse gilt, ist unter anderem von "foodwatch" scharf kritisiert worden. Auch die Medien hatten ungeachtet vieler Fortschritte bemängelt, dass sich die Ernährungsindustrie gegen die Verbraucherinteressen durchgesetzt habe.