Schweinfurter Anzeiger
Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Jede Maßnahme, die Aussicht auf Erfolg hat, sollte daher eine Chance bekommen. Allerdings dürfen solche Maßnahmen nicht die Handlungsfähigkeit von Betrieben gefährden, die durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität unserer Gesellschaft leisten.
Bezüglich des europäischen Aspekts gilt es zu unterscheiden zwischen Regelungen zu Arbeitsbedingungen, bei denen die Europäische Union Regelungskompetenzen besitzt, und der konkreten Arbeitsmarktpolitik, für die die Mitgliedsstaaten die Verantwortung tragen. Regelungen zum Einsatz von deutschen Langzeitarbeitslosen in der Landwirtschaft fallen damit in die ausschließliche Kompetenz der Bundesrepublik Deutschland.
Es ist im vorliegenden Fall kein Anhaltspunkt ersichtlich, nach dem die Initiative der Bundesagentur für Arbeit gegen europarechtliche Regelungen z. B. zur Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen würde.
Anlass zum Nachdenken geben jedoch andere Punkte. So bemisst sich die Anzahl der genehmigungsfähigen ausländischen Arbeitskräfte nach dem Bedarf im vergangenen Jahr. Eine Expansion von Betrieben, die mehr Produkte als bisher ernten oder herstellen wollen, wird damit erschwert.