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Anja Weisgerber (CSU) zum Verfassungs-Vertrag der Europäischen Union
Am Anfang wars ein Satz – ein Nebensatz. Festgehalten im Protokoll des Europäischen Rates von Lacken im Sommer 2001. Darin hat der Rat vorgeschlagen, einen Europäischen Konvent einzuberufen und „den Weg zu bereiten für eine gemeinsame Verfassung“ – so hatte man es unverbindlich formuliert und dabei eher langfristig, vage gedacht. Erstens aber kommt es anders und zweitens als man denkt, denn: Kaum war der Europäische Konvent installiert, war die Rede vom „Geist des Konvents“ – und einer unerwarteten Dynamik. Aus dieser heraus ist der Verfassungsvertrag, das künftige „Grundgesetz“ der EU entstanden, den ein Großteil der Deutschen unterstützt, dessen Inhalt aber kaum einer kennt. Dabei schreibt er so zentrale Dinge fest wie etwa unsere Rechte als Bürger der EU. Insgesamt ist er ein europapolitischer Quantensprung. Ein übersichtliches Dokument, befreit von grammatikalischen Satzdämonen und gespickt mit wichtigen Innovationen zur institutionellen Struktur der EU. Die erweitere EU kann nur mit der Reform funktionieren, die der Verfassungsvertrag vorschlägt. Bei aller Fehlbarkeit, die ein grundlegendes Dokument wie dieses bietet – es war und ist der bedeutendste und weitreichendste Schritt der EU hin zu einer demokratischeren Union – unter anderem durch eine entscheidende Stärkung des Europäischen Parlaments. Konkret betrifft das die Agrarpolitik und den für Unterfranken so entscheidenden Zuckermarkt. Anders als heute könnte das Parlament dann auch hier hauptverantwortlich mitbestimmen. Insgesamt würde damit eine große demokratische Kluft geschlossen. Der Vertrag aber leistet noch mehr: Er schafft den Posten des gewählten Ratspräsidenten. Er installiert den europäischen Außenminister, den schon US-Außenminister Henry Kissinger sich gewünscht hatte. Er beschreibt in seiner Präambel die religiösen Wurzeln unserer Wertegemeinschaft – wenngleich ein Gottesbezug am Veto der Linken scheiterte. Er beschreibt das Prinzip der „privilegierten Partnerschaft“ als wegweisend im Umgang mit der Türkei und unseren Nachbarländern. Er schafft das Instrument des europäischen Bürgerentscheids und: Er schreibt die Grund- und Menschenrechte als ein gemeinsames Gut der EU fest – einklagbar für uns alle. Kurz und gut: Der EU-Verfassungsertrag ist ein unglaublich wertvolles Dokument, für alle, die an die Zukunft Europas als eine Gemeinschaft des Friedens und der Freiheit glauben. Deshalb haben wir im Dezember den Verfassungsvertrag mit einer deutlichen Mehrheit von 500 Stimmen angenommen und ein deutliches Zeichen an die Mitgliedsstaaten gegeben, in denen die Parlamente oder aber die Bürger in Referenden dem Vertrag zustimmen müssen. Jetzt sind wir alle aufgefordert, uns mit dem Verfassungsvertrag zu beschäftigen – machen wir ihn zum Thema, auch in Unterfranken. Ich persönlich plane eine Kampagne mit Veranstaltungen in Schulen und Universitäten, Europatagen und vielem mehr. Das Europa der Zukunft muss ein menschliches Europa sein – und wir alle sind eingeladen, daran mitzubauen. Packen wir`s an.