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Brüssel legt Fußball-Clubs an die Leine

Aachener Zeitung

Brüssel. Die beiden Herren waren wütend. Sepp Blatter, Chef des Internationalen Fußballverbandes, wetterte gegen Brüssel. Jacques Rogge, Präsident des Internationalen Olympischen Komitees, rief gar zum «Kampf» auf. Anlass für die Wutausbrüche: das «Weißbuch Sport» der EU-Kommission. Jetzt steht fest: Brüssel will sich in den Profi-Sport einmischen. Vor allem in den Fußball. Dabei ist Sport eigentlich keine Aufgabe der Gemeinschaft. Aber die Clubs in den 27 Mitgliedstaaten sind Wirtschaftsunternehmen geworden, die «jährlich 490 Milliarden Euro Umsatz machen und 15 Millionen Menschen direkt oder indirekt beschäftigen, das sind 5,4 Prozent der Erwerbstätigen in der EU».

So heißt es in dem 20-Seiten-Papier. Damit steht fest: «Sport-Organisationen fallen unter das europäische Recht für Wirtschaftsunternehmen.» Eine Sichtweise, die der Europäische Gerichtshof seit 1974 in zahllosen Urteilen bestätigt hat. Die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber sagt, was das bedeutet: «Gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen sind wichtig.» Aber die sind noch nicht vorhanden.

Europäische Spitzen-Fußball-Clubs wie Real Madrid erwirtschaften bis zu 160 Millionen Euro jährlich, weil sie ihre Fernsehrechte selbst vermarkten. Deutschlands Vorzeige-Fußballer vom FC Bayern München unterliegen der zentralen Vermarktung, die hierzulande gesetzlich geregelt ist, und kommen deshalb auf gerade mal 28 Millionen. Kein Wunder, dass die Bayern sich nicht den Kader zusammenkaufen können wie die Spanier.

Nun harmonisiert Brüssel den Wettbewerb: Überall in der EU soll die zentrale Vermarktung Pflicht werden, damit alle Vereine die gleichen (finanziellen) Chancen haben. Die Gehälter ihrer Kicker dürfen sie zwar weiter frei aushandeln, aber sie müssen ihre Bücher offen legen, um zu verhindern, dass Gelder gewaschen werden.

Die Vorschriften betreffen alle Bereiche des Profisports - vom Eishockey über Handball bis hin zur Leichtathletik, wo die Besten der Welt sich ihre Auftritte honorieren lassen. Aus Sicht der EU sind sie damit selbständige Dienstleister, die unter die entsprechenden Richtlinien fallen.

von Detlef Drewes