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Branntweinmonopol verlängert

PrimaSonntag, 05. Dezember 2010

Das Europäische Parlament hat sich im November für eine Verlängerung des Branntweinmonopols in Deutschland ausgesprochen. Das Branntweinmonopol wurde einst in der Weimarer Republik geschaffen, um die Alkoholproduktion zu kontrollieren. Es verpflichtet den Staat, den kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien den Alkohol zu einem festgelegten Preis abzunehmen, zu reinigen und anschließend zu vermarkten. Heute ist das Branntweinmonopol viel mehr als eine staatliche Unterstützung. Die Klein- und Obstbrenner verarbeiten in erster Linie Obst von Streuobstwiesen und tragen so zum Erhalt unserer uralten Kulturlandschaft bei. Die Streuobstwiesen bieten nicht nur seltenen Tier- und Pflanzenarten eine Hemat, sondern sind auch natürliches Refugium alter Obstsorten. Die rund 2500 unterfränkischen Obst- und Kleinbrenner können durch die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Branntweinmonopol bis 2017 zu verlängern, aufatmen, ebenso wie die landwirtschaftlichen Kartoffel- und Getreidebrenner, deren Monopol bis 2013 verlängert wurde. Durch das schrittweise Auslaufen der Förderung ist es den Landwirten möglich, sich auf den veränderten Markt einzustellen und sich eine neue weitere Einnahmequelle zu erschließen.