Main Echo, 17. März 2010
Projekt passiert Gesundheitsausschuss des Europaparlaments – Keine Chance für Ampel-Symbol
Wie viele Kilokalorien, Vitamine oder Eiweiße enthält ein Lebensmittel? Für klare und gut lesbare Kennzeichnungen auf den Verpackungen soll es möglichst von kommendem Jahr an EU-weit einheitliche
Vorschriften geben. Im Ausschuss für Gesundheit und Umwelt des Europaparlaments nahm das Projekt in Brüssel eine wichtige Hürde
»Surimi-Garnelen«, »Meeresfrüchtemischung « oder »Wasabi-Nüsse« – viele Lebensmittel halten nicht, was der Name verspricht. Vielmehr sind diese Produkte im Prinzip nicht besser als der berüchtigte »Analog-Käse«. Denn sie bestehen zum großen Teil aus Imitaten. Als solche sind sie aber nur unzureichend gekennzeichnet. Die EU will präzisere Angaben zugunsten des Verbrauchers vorschreiben. Die umstrittene Ampel, die in drei Farbstufen signalisieren soll, wie gesund ein Nahrungsmittel ist, fiel indes durch.
In Supermärkten liegt schon jetzt Ware aus, auf deren Verpackung Angaben über den Gehalt von Nährstoffen wie Zucker, Fett und Salz gemacht werden. Bis dato jedoch verwenden die Lebensmittelhersteller dafür unterschiedliche Maßeinheiten. Deshalb ist es für Verbraucher schwierig, etwa den Kaloriengehalt unterschiedlicher Joghurts einzuschätzen. »Dabei wünschen sich Verbraucher eine klare, einheitliche und vor allem einfach verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln «, sagt die EU-Abgeordnete Anja Weisgerber (CSU).
Anstelle der von Christdemokraten und Liberalen abgelehnten Ampel soll nach dem Willen der Parlamentarier eine Tabelle den Gehalt an Fett, Zucker, Kochsalz und gesättigten Fettsäuren pro 100 Gramm oder Milliliter anzeigen. »Ich denke, eine Ampel wäre der falsche Ansatz«, sagt Renate Sommer, Europaabgeordnete der CDU. Ähnlich sieht das FDP-Gesundheitsexperte Holger Krahmer: »Gut, dass die Ampel vom Tisch ist.« Hingegen hatten sich die Grünen für die Drei-Farben-Kennzeichnung ausgesprochen, weil sie als Orientierung für den Kunden einfacher und klarer sei.
Der Ausschuss fordert zudem, dass Imitate von Lebensmitteln wie käseähnliche Produkte oder Formschinken klar deklariert werden müssen. Das kann auch in Form bildlicher Darstellungen, zum Beispiel auf Kartons von Tiefkühlpizzen, geschehen. Wenig glücklich zeigte sich Sommer darüber, dass der Gesetzesvorschlag in der bisherigen Form nicht bereits verpackte Produkte erfasst, was im Prinzip auch Brötchen kennzeichnungspflichtig machen würde. Für Betriebe unter fünf Millionen Euro Jahresumsatz sollen aber Ausnahmen möglich sein.
Im Mai geht die Vorlage ins EP-Plenum. Dann muss noch der EU-Ministerrat zustimmen, das Organ der 27 nationalen Regierungen. Dort gibt es noch einige Vorbehalte gegen einzelne Punkte.