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Bei der Hygiene geht's um die Wurst

Auszüge aus Schweinfurter Tagblatt, 9. Juni 2008

EU-Parlament lockert Auflagen für kleine und mittelständische Betriebe
Sie werden aufatmen können, die Metzgereien, Bäckerläden und Würstchenbudenbesitzer. Denn wenn das Europäische Parlament die neue Hygieneverordnung entschärft, entfallen zig Auflagen für kleine und mittelständische Betriebe.

Die Sorge war und ist groß bei Bäckern und Metzgern wie Klaus Helfrich aus Hofheim (Lkr. Haßberge). Helfrich schlachtet selbst, hat in den vergangenen Jahren erweitert und viel investiert. Die EU-Verordnung hielt er – wie viele seiner Kollegen – für überzogen. Angesichts der geplanten Verschärfungen hätte er nochmal massiv Geld in die Hand nehmen müssen – 100 000 Euro, vielleicht weit mehr. Er hätte die Raumaufteilung ändern, die Kanalisation und den Fettabscheider umbauen und eine Hygieneschleuse mit Stiefelwaschmaschine anschaffen müssen. „Hygiene muss schon sein“, sagt Helfrich, „aber man will ja nicht nur für den Betrieb arbeiten.“

„Die Sorge, dass neue Anforderungen der EU die Wirtschaftlichkeit kleiner Unternehmen in Frage stellen würde, war und ist unbegründet“, sagt die CSU-Fachfrau Anja Weisgerber aus Schwebheim (Lkr. Schweinfurt). Und ihr Fraktionskollege Horst Schnellhardt, Berichterstatter des Themas im EU-Parlament, ergänzt: „Wir wollen die kleinen Metzger und Bäcker.“

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War bislang die Zahl der Lüftungen oder der Waschbecken in einem Schlachtraum ebenso vorgeschrieben wie die Art der Kacheln, wird seit 2006 lediglich gefordert, dass die produzierten Lebensmittel hygienisch einwandfrei hergestellt werden müssen. Man beschränkte sich also auf eine Zielvorgabe; für jeden Betrieb sollte der Weg dahin mit den amtlichen Kontrolleuren vereinbart werden können.

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Nun lockert das Parlament noch weitere Auflagen. Im Rahmen der Entbürokratisierung werden die Handwerker nämlich von der Pflicht zu umfangreichen Dokumentationen befreit. „Eine Großbäckerei, in der auch mit Rohstoffen wie Eiern umgegangen wird, muss man anders behandeln als einen Backshop, der fertige Ware nur zum Aufbacken und Verkaufen geliefert bekommt“, heißt es in Brüssel. Es sei unsinnig, von beiden die gleichen Statistiken und Messungen über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, deren Kühlung und Belüftung zu erwarten. „Was dazu nötig ist, sollen die Behörden vor Ort zusammen mit den Betriebsinhabern entscheiden und nicht die EU“, sagt Weisgerber.

Für den Verbraucher bringt das neue Hygienepaket der EU, in dem 17 frühere, in sich zersplitterte Verordnungen zusammengefasst wurden, mehr Sicherheit. Zwar ist kein erkennbares Gütesiegel vorgesehen, doch der Kunde kann sicher sein, dass lebensmittelverarbeitende Betriebe, die bisher „nur“ registriert werden müssen, künftig eine amtliche Zulassung brauchen. Die Landmetzgerei Kleinhenz in Unterleichtersbach (Lkr. Bad Kissingen) erhielt die Zulassung als erste in Unterfranken, im Herbst 2007.

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Metzgermeister Klaus Helfrich hofft, dass die Behörden die neue Verordnung tatsächlich im Sinne der kleinen Betriebe auslegen. „Wir hängen noch in der Luft“, sagt er. Nicht viel anders ergeht es dem Würzburger Amtsveterinär Dr. Giselher Sauerwein-Stehr. Er kennt die Brüsseler Gesetzgebung nicht im Detail und sieht die Situation „noch nicht ganz so euphorisch“ wie die EU-Parlamentarier Weißgerber und Schnellhardt, sagt aber: „Ich wäre aber froh, wenn's so käme.“

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