Die Kitzinger, 6. Juli 2010
Bundestag beschließt Einzelheiten zur Führerscheinrichtlinie – „Wertschätzung des Ehrenamtes“
LANDKREIS KT. Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren ist für die Zukunft sicher gestellt. Dieses Fazit zieht jedenfalls die Europaabgeordnete der CSU, Dr. Anja Weisgerber. Der Bundestag hatte am Freitagabend beschlossen, den Weg für eine praktikable Lösung für die Feuerwehren, technischen Hilfs- und Rettungsdienste freizumachen. Die Führerscheine müssen nicht für teures Geld erworben werden.
Seit Januar 2007 ist die dritte Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union gültig. Sie regelt die Fahrerlaubnisklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit. Die einheitliche Führerscheinrichtlinie soll dem europäischen Führerscheintourismus entgegen wirken und ist nach Dr. Weisgerbers Worten wichtig für die Sicherheit auf Europas Straßen. Die CSU-Politikerin kritisiert in diesem Zusammenhang den SPD-Bundesverkehrminister Tiefensee. Der habe von der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für die Feuerwehren, die in dieser Regelung vorgesehen war, zunächst nicht Gebrauch.
Im Gegensatz zur alten Führerscheinklasse 3 dürfen Inhaber der neuen EU-Klasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Für immer häufiger im Einsatz befindliche schwere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss hingegen der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Für die Feuerwehren ein Schlag ins Gesicht. Ohne eine Ausnahmeregelung wäre der Nachwuchs für Feuerwehren und Rettungsdienste und damit deren Einsatzfähigkeit in hohem Maße gefährdet. Um die schweren Einsatzfahrzeuge auch weiterhin steuern zu können, müssten die jungen Leute viel Zeit und Geld investieren. Das alles, um sich freiwillig in der Gesellschaft engagieren zu können.
„Freiwilliges Engagement muss gefördert werden“, betont Dr. Weisgerber. Aus diesem Grund sehe die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union ganz bewusst nationale Ausnahmeregelungen für den Katastrophenschutz und die Streitkräfte vor – die auch für die Feuerwehren genutzt werden können. „Ich bin sehr froh darüber, dass dank unserer Bemühungen das Anliegen der Feuerwehren jetzt endlich ernst genommen und die Ausnahme vom Bundesgesetzgeber umgesetzt wird“, erklärt die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.
Abgespeckte Version
Nach dem Bundestagsbeschluss vom Freitag reicht Führerscheininhabern der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen eine verbandsinterne Ausbildung und Prüfung, die Einzelheiten obliegen dabei dem jeweiligen Bundesland. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine abgespeckte, vereinfachte und wesentlich kostengünstigere Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen. Wer die höherwertige Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen erwirbt, kann diese nach zwei Jahren in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umschreiben lassen und sie dann auch außerhalb der Dienste der Feuerwehren nutzen.
„Ich freue mich sehr, dass nun eine Lösung gefunden wurde. Damit ist der Weg frei zum vereinfachten Erwerb einer Fahrberechtigung für junge Leute, das ist eine wichtige Förderung und Wertschätzung des Ehrenamtes“, so Anja Weisgerber abschließend.