Anwältin mit Herz für unsere Heimat
Dafür stehe ich: Zuhören und Kümmern
Der Motor stottert: Wirtschaft ankurbeln
Migration begrenzen, Sicherheit stärken
Gesundheit und Pflege für alle sichern
Landwirtschaft stärken, Heimat lieben

Anja Weisgerber bei Jetzt red i Europa

Revista, 15. April 2009

Fladungen: In der beliebten Sendung “Jetzt red i Europa” im Bayerischen Fernsehen beantworteten die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, der deutsche Industriekommissar Günter Verheugen und der Landesvorsitzende der Grünen Dieter Janecek Fragen von Bürgern aus Fladungen. Themen der Sendung waren unter anderem die Strukturförderung, die Mehrwertsteuer, das EU-Hygienepaket und die Liberalisierung des Strommarktes.


Die EU sieht im Grundsatz einen Mehrwertsteuersatz von mindestens 15 % vor, der in einzelnen Branchen, so z. B. dem Hotelgewerbe oder in der Lebensmittelbranche reduziert werden kann. Obwohl sich die europäischen Finanzminister darauf geeinigt haben, dass der Mehrwertsteuersatz auch in anderen Bereichen – wie z. B. der Gastronomie – gesenkt werden kann, macht Deutschland von der Ermäßigung keinen Gebrauch. „Durch den regulären Mehrwertsteuersatz hat die deutsche Hotellerie einen klaren Wettbewerbsnachteil“, kommentierte die Europaabgeordnete. „Wir fordern den Bundesfinanzminister Steinbrück auf, dass er die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes, die er europaweit mit seiner Zustimmung ermöglicht hat, nun auch national umsetzt,“ so Weisgerber weiter.



„Ich sehe mich als Anwältin und Dienstleisterin der Bürger. Daher freut es mich sehr, dass ich der Landwirtin Schaub helfen konnte“, sagte Weisgerber. Frau Schaub hatte sich wegen einer Rückzahlungsforderung der Betriebsprämie in der beliebten Sendung zu Wort gemeldet. Daraufhin hat die unterfränkische Europaabgeordnete den Fall neu aufgerollt. Die EU-Regelung sieht einen Spielraum vor, der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Dieser Spielraum konnte im Fall Schaub ausgeschöpft werden. Die Landwirtin musste so die Betriebsprämie nicht zurückzahlen und bekam sogar noch eine Nachzahlung.

Selbstschlachtende Metzger und Direktvermarkter müssen bis Ende dieses Jahres die EU-Zulassung beantragen. „Die EU hat die Hygiene nicht neu erfunden. Es gab vorher schon Hygienevorschriften und bauliche Anforderungen an Metzgereien. Das neue Hygienerecht bietet vielmehr neue Spielräume die gerade für kleine Metzgereien von den Behörden vor Ort genutzt werden müssen“, so Weisgerber. „Es muss die Prämisse gelten, wer bislang geschlachtet und dabei die geltenden Hygienevorschriften eingehalten hat, muss auch ohne große Probleme die Zulassung erhalten. Die EU-Zulassung ist der Weg in die Zukunft. Sie ist ein Qualitätssiegel und damit ein Wettbewerbsvorteil. Daher rate ich allen Metzgern: warten Sie nicht und beantragen Sie die Zulassung so schnell wie möglich.“, so die Europaabgeordnete weiter.

Der Forderung, den Handel mit Stromnetzen zu verbieten, konnte Weisgerber entgegnen. „Ich versichere Ihnen, dass die Stromnetze nicht wie auf dem Jahrmarkt gehandelt werden. Ich freue mich sehr, dass wir uns im Parlament erfolgreich gegen die Zwangsverkäufe der Stromnetze einsetzen konnten. Eine Trennung der Netze von den Stromerzeugern wird nicht zwingend vorgeschrieben sein.“ Weisgerber unterstrich auch, dass die Kontrolle durch die nationalen Regulierungsbehörden – in Deutschland die Bundesnetzagentur – verstärkt wurde, um eine Vormachtstellung der großen Übertragungsnetze auf dem Markt zu verhindern. Bei kommunalen Betreibern bestehe aber nicht die Gefahr, dass sie ihre Vormachtstellung am Markt ausnutzen. Daher sind die kommunalen Verteilnetze komplett von der Teilung zwischen Stromerzeuger und Netzbetreiber ausgenommen. „Die Liberalisierung bietet vor allem Vorteile für den Verbraucher. Wir haben durchgesetzt, dass der Bürger seinen Anbieter innerhalb von drei Wochen wechseln kann. In Deutschland hat der Wechsel bislang mehrere Monate gedauert. Damit haben die Verbraucher jetzt die Möglichkeit, unbürokratisch das günstigste Angebot auszuwählen“, sagte die unterfränkische Europaabgeordnete.