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Ampel-Wahlrecht würde Wählerwillen bei Erststimme missachten

Aktuelles aus Berlin, 03. Februar 2023

Wahlrechtsreform
 

Der Bundestag muss kleiner werden. Darin sind wir uns mit den Ampelfraktionen einig. Über den Weg, wie das erreicht werden kann, gibt es derzeit allerdings intensive Diskussionen. Am vergangenen Wochenende hatte die Ampel einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Größe des Bundestages auf die gesetzlich veranschlagten Mandate von 598 begrenzt werden soll.

Idee der Ampel: Maßgeblich für die Zahl der Mandate, die eine Partei gewinnt, soll künftig die Zweitstimme sein, mit der die Parteien gewählt werden. Die Ampel nennt sie „Hauptstimme“. Mit der Erststimme – die Ampel nennt sie jetzt „Wahlkreisstimme“ – gewählte Abgeordnete sollen nur dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre Wahl vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Ist das nicht der Fall, soll der Wahlkreis „nicht zugeteilt“ werden. Ergebnis: Es wird in Deutschland eine erhebliche Zahl von mit der Erststimme in Personenwahl direkt gewählten Abgeordneten geben, die nicht in den Deutschen Bundestag einziehen. Wir sagen: Das ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und eine massive Verletzung des Demokratieprinzips. Ein solcher Wahlrechtsvorschlag kann für uns deshalb nicht zustimmungsfähig sein. Wir sind der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass alle Regionen Deutschlands mit einem direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten sind.

Deshalb haben wir im vergangenen Jahr in der Wahlrechtskommission vorgeschlagen, zu einem echten Zweistimmenwahlrecht überzugehen. Das heißt: Die Hälfte der Abgeordneten wird über die Wahlkreise gewählt, die andere Hälfte über die Landeslisten der politischen Parteien. Auch unser Vorschlag führt zu einer Reduzierung der Mandate im Deutschen Bundestag auf die Zahl von 598.

Wir können uns aber auch andere Wege vorstellen: Zum Beispiel die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren und die komplizierte Verrechnung zwischen Bundesländern zu vereinfachen. Jetzt liegt der Ball bei der Ampel, mit uns einen Kompromiss beim Wahlrecht zu finden. Denn wir sind der Meinung: Gravierende Veränderungen in unserem Wahlsystem sollten im Konsens aller demokratischen Parteien im Parlament erfolgen und nicht gegen den Willen der größten Oppositionsfraktion durchgedrückt werden. So war es in Deutschland jedenfalls bisher guter Brauch. Wir hoffen, dass das so bleibt.

 

Foto: DBT / Ute Grabowsky / photothek.net