bpa Magazin
Die Europa-Abgeordnete Dr. Anja Weisgerber (Bezirk Unterfranken) im Gespräch mit dem BPA
Am 20. März 2007 ist es soweit: Das Europa-Forum, Auftaktveranstaltung der Messe Altenpflege+ProPflege 2007 in Nürnberg, öffnet zum nunmehr zweiten Mal seine Pforten. Allen voran Führungskräfte aus Pflegeeinrichtungen sind dazu eingeladen, sich bei den Experten des bpa, seines europäischen Dachverbandes E.C.H.O. – und nicht zuletzt bei den politisch Verantwortlichen aus Brüssel und aus Berlin – aus erster Hand zu informieren: Welche Auswirkungen hat die Politik der Europäischen Union für hiesige Pflegedienste und Pflegeheime? Welche Gesetze und Verordnungen sind „in der Mache“, nachdem bereits eindeutig geregelt ist: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie findet auf den Pflegebereich keine Anwendung.
Eine, die aus erster Hand berichten kann, wohin die Reise geht, ist Dr. Anja Weisgerber, die unterfränkische Europaabgeordnete. „Wettbewerb und Rechtsrahmen: Politische Weichenstellungen der Europäischen Union für die Pflege“ lautet das Thema, über das die jüngste Abgeordnete Bayerns auf dem Europa-Forum referiert. 2004 wurde die jetzt 31-jährige Rechtsanwältin aus Schweinfurt in das Europäische Parlament gewählt und arbeitet dort in gleich drei verschiedenen Ausschüssen mit: im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales. „Als gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament stehe ich für mehr Wettbewerb im Gesundheitssektor, allerdings muss auch weiterhin die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleistet werden“, sagt Dr. Anja Weisgerber im Gespräch mit dem bpa, der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen vertritt.
Welche Ziele verfolgt die aufstrebende Europapolitikerin in Brüssel für die Pflege in Deutschland? Was kommt demnächst auf die Einrichtungen zu? Das nachfolgende Interview gibt einen Vorgeschmack auf spannende Entwicklungen, die beim Europa-Forum im Mittelpunkt stehen.
Fragen des bpa magazins an Dr. Anja Weisgerber:
Im November letzten Jahres hat der EU-Ministerrat endgültig abgesegnet, wofür sich der bpa jahrelang eingesetzt hat: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie kommt – aber die Pflege fällt nicht in deren Anwendungsbereich. Wie bewerten Sie diese Entscheidung? Haben Sie sich im Sozialausschuss des Europäischen Parlaments dafür eingesetzt?
Durch die Tatsache, dass die Dienstleistungsrichtlinie in den Ausschüssen, in denen ich Mitglied bin, behandelt wurde, habe ich mich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Aufgrund der fachlichen Komplexität und der weitgehend öffentlichen Finanzierung des gesamten Gesundheitsbereiches bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Regeln des Binnenmarktes für den Gesundheitsbereich nicht in gleicher Weise angewendet werden können, wie auf andere Dienstleistungen. Deshalb habe ich mich persönlich dafür eingesetzt, die Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu streichen. Das konnten wir als Europäisches Parlament auch erfolgreich durchsetzen.
Mit Blick in die Zukunft gehen der bpa und sein europäischer Dachverband E.C.H.O. jedoch davon aus: Auch nach dem nunmehr formalen Abschluss der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die politische Diskussion um die Pflege in Europa nicht beendet. So erarbeitet die Kommission derzeit eine spezielle Gesundheitsdienstleistungs-Richtlinie. Welche Ziele verfolgt die Kommission mit dieser Richtlinie? Und: Welche Erwartungen knüpft das Europäische Parlament daran?
Durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes, wonach die Regeln über den freien Dienstleistungsverkehr auch auf den Gesundheitsbereich Anwendung finden sollten, entstand in diesem Bereich Rechtsunsicherheit. Diesem Problem will die Europäische Kommission nun begegnen, indem sie sich den Aufbau eines Gemeinschaftsrahmens für sichere, hochwertige und effiziente Gesundheitsdienste zur Aufgabe macht. Aus diesem Grund wurden im letzen Jahr Konsultationsverfahren zu den Gesundheitsdienstleistungen und den sozialen Dienstleistungen eingeleitet. Darin wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Meinung dazu abzugeben, in welchen Bereichen überhaupt Handlungsbedarf besteht. Ein Rechtsrahmen soll vor allem in solchen Bereichen geschaffen werden, in denen ein europäisches Vorgehen einen Mehrwert im Vergleich zu einzelstaatlichen Maßnahmen im Gesundheitswesen erbringen kann. Das Ziel dieser Initiative ist es, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für jeden Bürger der Europäischen Union zu gewährleisten. Dies soll durch die Schaffung von mehr Rechtssicherheit im Gesundheitssektor erreicht werden. Darüber hinaus will die Europäische Kommission die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheit weiter fördern.
Für welche Bereiche im Gesundheitswesen soll die Gesundheitsdienstleistungs-Richtlinie gelten? Werden auch die Pflegeeinrichtungen in deren Regelungsbereich fallen?
In Bezug auf den Geltungsbereich der geplanten Initiative für Gesundheits-dienstleistungen gibt es noch Diskussionsbedarf, da die Europäische Kommission gleichzeitig eine Initiative für soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse plant. Die Pflegedienstleistungen, die beiden Bereichen zugeordnet werden könnten, fallen nach Ansicht der Kommission derzeit unter die sozialen Dienstleistungen. Aufgrund der Vielzahl von Überschneidungen, die es zwischen beiden Bereichen gibt, ist eine enge Abstimmung dieser beiden Prozesse unbedingt erforderlich. Ich habe mich auch persönlich dafür engagiert, die Sozialdienstleistungen und die Gesundheitsdienstleistungen nicht völlig voneinander getrennt zu behandeln.
Worin unterscheidet sich das geplante Regelwerk eigentlich von der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Pflege ja ausdrücklich ausnimmt? Manche befürchten: Mit einer neuen Richtlinie in diesem Bereich, die rein nach dem Binnenmarktprinzip funktioniert, würde Lohn- und Sozialdumping quasi „durch die Hintertür“ möglich gemacht…
Wie das geplante Regelwerk zu den Gesundheitsdienstleistungen letztlich aussehen wird – und ob die Pflegeberufe darin aufgenommen werden, können wir derzeit nicht absehen, da noch kein Vorschlag auf dem Tisch liegt. Eines ist aber sicher: Wir werden nicht hinter die in der Dienstleistungsrichtlinie erreichen Schutzmechanismen gegen Lohn- und Sozialdumping zurückfallen.
In der Dienstleistungsrichtlinie konnte durch unser Eingreifen im Europäischen Parlaments Lohndumping verhindert werden. So haben wir zum Beispiel das gesamte Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht aus der Harmonisierung durch die Richtlinie ausgenommen. Plakativ ausgedrückt: Lettische Arbeitnehmer können nun nicht zu lettischen Löhnen in Deutschland arbeiten. Zudem haben wir das Herkunftslandsprinzip durch ein Regel-Ausnahme-Prinzip ersetzt, das die Anwendung deutscher Vorschriften aufgrund der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ermöglicht.
Alle sektoralen Regelungen im Dienstleistungssektor – so auch die Initiativen für Gesundheitsdienstleistungen und Sozialdienstleistungen – müssen sich an diese Vorgaben halten. Damit wird Lohn- und Sozialdumping im Gesundheitssektor im Anwendungsbereich europäischer Regelungen legal nicht möglich sein.
Ein weiteres Argument dafür, dass Lohn- und Sozialdumping gerade im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen „durch die Hintertür“ nicht befürchtet werden muss, ist die Tatsache, dass die sozialen und die Gesundheitsdienstleistungen ja gerade deshalb aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen wurden, weil aufgrund der Besonderheiten dieser Bereiche nicht alle Prinzipien des freien Marktes angewendet werden können.
Frau Dr. Weisgerber, wie werden Sie sich, als Europaabgeordnete für Deutschland, zu der neuen Richtlinie positionieren?
Momentan ist noch abzuwarten, was die Kommission konkret vorschlagen wird. Das Konsultationsverfahren mit den Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen ist erst am 31. Januar abgeschlossen worden, jetzt erwarten wir im Europäischen Parlament mit Spannung den Vorschlag der Kommission, der im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden soll. In Bezug auf die Konsultation zu den sozialen Dienstleistungen werden für Mitte des Jahres erste Ergebnisse erwartet. Somit beschäftigen wir uns im Europäischen Parlament momentan mit sehr allgemein gehaltenen Initiativberichten. Als Mitglied des Binnenmarktausschusses setze ich mich prinzipiell für mehr Wettbewerb im Gesundheitssektor ein. Unser Ziel ist es, einen gesunden Ausgleich zwischen den Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und den Arbeitgebern auf der anderen Seite sowie den Mitgliedstaaten zu schaffen. Die oberste Priorität dabei muss sein, eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung für die europäischen Bürger sicherzustellen.
Stichwort: Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit. Der europäische Vergleich zeigt, dass Pflegeeinrichtungen nicht nur in Deutschland ungleiche Wettbewerbsvoraussetzungen vorfinden. In der Regel werden freigemeinnützige Träger, z. B. durch einseitige Förderung, bevorzugt behandelt. Wie kann die EU faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt garantieren?
Die Europäische Union kann nur grenzüberschreitende Sachverhalte regeln. Eine mögliche Bevorzugung freigemeinnütziger Träger in Deutschland, die ihre Leistungen ausschließlich im Inland anbieten, kann daher nicht Gegenstand einer europäischen Regelung sein. Ein gesunder Ausgleich zwischen allen Interessen ist notwendig. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips muss dieser Ausgleich jedoch auf der zuständigen nationalen Ebene getroffen werden.
Pflegesicherung in Europa. Erlauben Sie uns hierzu eine Frage, auf die bisher kaum jemand eine ehrliche Antwort gegeben hat: Europaweit haben die Sozialversicherungen ihre Leistungsgrenzen erreicht. Was bedeutet das für die Pflegeeinrichtungen und ihre Bewohner/Patienten?
Alle nationalen Gesundheitsfürsorgesysteme in Europa sehen sich momentan mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die Kosten der Gesundheitssysteme für die öffentliche Hand sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Dies liegt vor allem am demographischen Wandel und dem Älterwerden der Gesellschaft. Um eine langfristige Finanzierbarkeit gewährleisten zu können, ist also eine Modernisierung der nationalen Fürsorgesysteme in Europa notwendig, wie von der deutschen Bundesregierung momentan auch geplant wird. Der Schlüssel liegt dabei in der Kostendämpfung und Effizienzsteigerung verbunden mit Präventionsmaßnahmen. Gerade hier ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten eine geeignete Maßnahme, um best-practice-Modelle auszutauschen.
Auch hierzu würden wir gern Ihre persönliche Einschätzung erfahren: Hat sich das System der Pflegeversicherung in Deutschland bewährt? Welche Maßnahmen sollte die große Koalition in den Mittelpunkt einer kommenden Reform stellen?
Die desolate finanzielle Situation der Pflegeversicherung macht deutlich, dass eine Reform in diesem Bereich überfällig ist, aber in sieben Jahren der rot-grünen Bundesregierung nicht angepackt wurde. Deshalb begrüße ich als junge Abgeordnete das Reformvorhaben der Großen Koalition als ersten Schritt in die richtige Richtung und befürworte den Ansatz der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, die Pflegeversicherung durch eine kapitalgedeckte private Zusatzversicherung zu ergänzen, um die finanzielle Belastung der Pflegeversicherung auf breitere Schultern zu stellen.