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Verbraucherrechte – Bedenken der Bürger ernst nehmen

Bislang sind die Konsumentenrechte sehr unterschiedlich geregelt. So kennt das britische Recht traditionell ein „right to reject“, nach dem der Verbraucher ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hat, ohne dass der Verkäufer zunächst zur Reparatur oder Neulieferung berechtigt ist. In Frankreich gilt das „vices cachés“, ein Gewährleistungsrecht, dass sich bei versteckten Mängeln, die sich später zeigen, gegebenenfalls noch über 5-10 Jahre erstrecken kann.

Diese unterschiedlichen Rechtsrahmen führen dazu, dass wenige EU?Bürger per Internet Waren in einem anderen Mitgliedstaat ordern. Lediglich 9 Prozent der Verbraucher bestellten letztes Jahr Waren im grenzüberschreitenden Internethandel – im Gegensatz zu 36 Prozent der Verbraucher, die im Jahr 2010 online bei nationalen Anbietern eingekauft haben. Gründe für diese Diskrepanz sind laut des aktuellen EU?Verbraucherbarometers vor allem die Befürchtung, übers Ohr gehauen zu werden, die Unsicherheit, was bei Problemen zu tun wäre und die Erwartung von Lieferschwierigkeiten.

Hier will das Europäische Parlament mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Handel schaffen und einzelne Rechte voll harmonisieren sowie bei anderen ein Mindestniveau vorschreiben, dass von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden darf. So soll nach dem Willen des Europaparlaments künftig bei allen Internetbestellungen ein europaweit einheitliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab dem Erhalt der Ware gelten. Die Laufzeit von Verbraucherverträgen soll auf ein Jahr begrenzt werden. Danach kann der Verbraucher entscheiden, ob er den Vertrag verlängert oder auslaufen lässt. Zudem soll mit einem EU-weit vereinheitlichten Katalog an Informationspflichten mehr Transparenz für die Verbraucher geschaffen werden: Zum Beispiel müssen künftig alle Unternehmen sämtliche Kosten und Gebühren, die bei einer Bestellung anfallen, sowie den Gesamtpreis aufführen. Damit sollen böse Überraschungen bei der Bestellung von vermeintlichen Schnäppchen im Internet vermieden werden. Auf diese Weise sollen die Bedenken der Verbraucher vor grenzüberschreitenden Geschäften ausgeräumt und künftig die Möglichkeiten des gemeinsamen Binnenmarktes voll ausgeschöpft werden.




 
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