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SWIFT
Nach langen Nachverhandlungen hat das Europäische Parlament das SWIFT-II-Abkommen im Juli angenommen, nachdem es die ursprüngliche Fassung in einer wegweisenden Entscheidung abgelehnt hatte. Die EU-Parlamentarier haben deutlich gemacht, dass der Vertrag von Lissabon ihnen mehr Möglichkeiten und mehr Verantwortung gegeben hat und dass sie diese wahrnehmen werden. Die Bedenken der Parlamentarier zielten vor allem auf die unterschiedlichen Standards beim Datenschutz und die mangelnde Überwachung der Auswertung von Daten.
Hintergrund
Das SWIFT-Abkommen regelt den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und der EU und ist ein wichtiger Pfeiler des gemeinsamen Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. Die USA erhoffen sich dadurch, die Planung und die Finanzierung des Terrorismus besser kontrollieren zu können. De facto griffen die US-Behörden bereits mehrere Jahre auf die Daten in einem SWIFT-Rechenzentrum in den USA zu, eine Praxis die 2006 öffentlich wurde und für die es keine Rechtsgrundlage gab.
Als das Unternehmen im Juli 2009 ankündigte ein neues Zentrum zur Datenspeicherung in der Schweiz zu bauen, musste ein Abkommen zwischen Rat und Kommission auf der einen Seite und den USA auf der anderen ausgehandelt werden.
Nachdem das ursprüngliche Abkommen vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde, wurden Nachverhandlungen notwendig, die im Juni 2010 abgeschlossen waren. Nach Zustimmung des Rates und des Parlaments tritt das Abkommen am 1. August 2010 in Kraft.
Inhalt
Das Entgegenkommen von Kommission und Rat in zwei wesentlichen Punkten hat die Zustimmung möglich gemacht: Der mittelfristige Aufbau eines eigenen EU-Systems zur Auswertung von Finanztransaktionsdaten für den Anti-Terrorkampf und deutlich höhere Datenschutzstandards als beim im Februar abgelehnten Abkommen. In Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission konnten weitere wichtige Fortschritte zugunsten der europäischen Bürger erzielt werden.
Der Schlüssel für das Abkommen war für das Parlament die letztendliche Abschaffung von "Massen"-Übertragungen von Daten. Künftig muss sichergestellt werden, dass die abgerufene Datenmenge so klein wie möglich ist und nur in begründeten Verdachtsfällen Daten abgerufen werden.
Jetzt müssen wir uns auf den Aufbau eines europäischen Äquivalents zum US-"Terror Finance Tracking Program (TFTP)" beginnen. Dieses würde die Notwendigkeit für Massenübertragungen von Daten ausschließen, denn damit könnten in Zukunft Bankdaten in Europa ausgewertet werden.
Eine weitere Innovation des neuen Abkommens ist, dass es "Europol" - das in Den Haag befindliche Polizeiamt der EU - befähigt, Datentransfer in die USA zu blockieren. Europol wird überprüfen müssen, dass jeder Antrag auf Datenübermittlung des US-Finanzministeriums zur notwendigen Terrorismusbekämpfung gerecht fertigt ist. Des Weiteren müsse überprüft werden, dass das angeforderte Datenvolumen so klein wie möglich ist.
Die neue Version des Abkommens sieht weiterhin vor, dass die Verwendung von Daten durch die USA von einer Gruppe von unabhängigen Inspektoren, einschließlich eines Vertreters, der durch die Kommission und das Europäische Parlament ernannt wurde, überwacht wird. Die Daten dürfen ausschließlich zur Bekämpfung von Terrorismus verwendet werden. Dieser Vertreter wird berechtigt sein, Rechtfertigungen zu verlangen, bevor jegliche Daten verwendet werden. Des Weiteren ist er berechtigt, jede Suchanfrage zu blockieren, die er für illegal erachtet.
Künftig hat auch jeder Bürger die Möglichkeit, bei der nationalen Datenschutzbehörde Auskunft über die Weitergabe seiner Daten einzuholen und im Verdachtsfall einer missbräuchlichen Verwendung Beschwerde bei einer amerikanischen Behörde einzulegen.
Extrahierte Daten sollen nur für die Dauer von bestimmten Verfahren und Untersuchungen, für die sie verwendet werden, gespeichert werden. Jedes Jahr muss das US-Finanzministerium eine Bestandaufnahme aller Daten machen, die sie nicht extrahiert und damit individualisiert haben. Somit haben sie keinen weiteren Nutzen mehr zur Terrorismusbekämpfung und müssen deshalb gelöscht werden. Spätestens nach fünf Jahren müssen solche Daten gemäß dem internationalen Standard gelöscht werden.
Bewertung
Das SWIFT-II-Abkommen, als wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus stellt eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum ursprünglichen Abkommen dar. Es ist dem Europäischen Parlament gelungen, all seine wichtigen Forderungen in den Verhandlungen durchzusetzen und so bessere Schutzklauseln für die europäischen Bürger auszuhandeln. Nicht nur die USA wird von dem neuen Abkommen profitieren, sondern auch Europa. Um jedoch unsere europäischen Vorstellungen und Standards in vollem Umfang umzusetzen, müssen wir uns nun auf den Aufbau ein europäischen Äquivalents zum US-"Terror Finance Tracking Program (TFTP)" konzentrieren.








