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Richtlinienvorschlag über die Besteuerung von PKW
Eines der ersten Dossiers, das ich federführend für die Fraktion der Europäischen Volkspartei im Parlament betreute, war die Richtlinie über die Besteuerung von PKW.
Die Richtlinie verfolgte parallel zwei Ziele: Zum Einen sollte das Funktionieren des gemeinschaftlichen Binnenmarktes für Personenkraftfahrzeuge verbessert werden. Dazu schlug die Kommission vor, die in einigen Ländern existierende Zulassungssteuer schrittweise abzuschaffen und die steuerlichen Hindernisse für die innergemeinschaftliche Verbringung von PKW zu beseitigen. Andererseits stand die Förderung der Nachhaltigkeit im Fokus, indem die Mitgliedstaaten durch diese Richtlinie dazu verpflichtet werden sollten, den CO2-Ausstoss eines Pkws künftig europaweit in die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer einfließen zu lassen.
Der richtige Weg, eine Kohlendioxid-Komponente in die KfZ-Besteuerung einfließen zu lassen, scheiterte letztendlich jedoch am Widerstand der Mitgliedstaaten. Da in steuerlichen Angelegenheiten das Einstimmigkeitsprinzip gilt, konnten einige Mitgliedstaaten im Ministerrat ein Veto einlegen und so die Richtlinie zum Scheitern bringen. Leider haben in diesem Fall singuläre nationale Interessen über die Idee des europäischen Mehrwerts obsiegt.








