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Richtlinien über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser
Umweltverschmutzung macht an Ländergrenzen nicht halt – genauso wenig wie Hochwasser. Nur gemeinsam können wir die Bürger vor Hochwasser schützen.
Hintergrund
Das Europäische Parlament hat am 13. Juni 2007 über eine neue Richtlinie zur Hochwasserbekämpfung abgestimmt. Die Richtlinie zielt auf die Verringerung des Hochwasserrisikos in Europa sowie auf das bessere Management dieser Risiken ab. Zu diesem Zweck sollen die Mitgliedstaaten das Hochwasserrisiko vorausschauend bewerten sowie Hochwasserrisikokarten und Pläne für das Hochwasserrisikomanagement erstellen.
Die Richtlinie schafft ein dreistufiges System zur Vermeidung von Hochwasserschäden: Zunächst nehmen die Mitgliedstaaten eine vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos ihrer Einzugsgebiete und dazugehöriger Küstengebiete vor. Besteht ein Risiko für Hochwasserschäden, so erstellen die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikokarten und arbeiten für diese Gebiete Pläne für das Hochwasserrisikomanagement aus. Diese Pläne umfassen Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und zur Minderung potentieller Folgen.
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass der Hochwasserschutz von essentieller Bedeutung für die Reduzierung von Risiken für Mensch, Umwelt und Infrastruktur ist.
Zwischen 1998 und 2004 haben Überschwemmungen in Europa rund 700 Menschenleben gefordert. Darüber hinaus sind versicherte wirtschaftliche Verluste in Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro entstanden. Im selben Zeitraum gab es in Europa über 100 größere Hochwasser, insbesondere entlang der Donau und der Elbe im Jahr 2002.
Grundsätzlich sind nach Ansicht der CSU die Mitgliedstaaten selbst zum nationalen und auch zum internationalen Hochwasserrisikomanagement in der Lage. Dies zeigt bereits die bestehende grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wie z. B. in der internationalen Gewässerkommission (etwa an der Donau).
Die Europäische Kommission hat allerdings dem Europäischen Parlament – entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung – statt einer Mitteilung einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Somit hat sie die Weichen für einen europäischen Rechtsakt zum Hochwasserschutz gestellt.
Die Hochwasserrichtlinie stellt jedoch für Bayern auch eine Chance dar. Das Problem der bisherigen Hochwasserschutzpolitik ist, dass manche europäische Länder bisher kaum in den Hochwasserschutz investieren. Deutschland oder Österreich beispielsweise haben dagegen bereits hervorragend gearbeitet und Haushaltsmittel für die Erstellung von Hochwasserkarten aufgewandt. In den Ländern, die mit ihren eigenen Steuergeldern nicht ausreichend vorsorgen, verursachen dann Hochwasserkatastrophen wesentlich erheblichere Schäden als in denjenigen Ländern, die Prävention betrieben haben.
Die Länder, die noch keine Vorleistungen erbracht haben, konkurrieren aber mit den anderen Ländern – wie z. B. Bayern – um die gleichen Gelder aus dem Katastrophenfonds. Somit kann es auch von Vorteil sein, dass diese Länder jetzt durch eine verpflichtende Richtlinie zu vorbeugenden Hochwasserschutzmaßnahmen gezwungen werden. Dadurch werden die vermeidbaren Hochwasserschäden minimiert und mehr Gelder aus dem Katastrophenfonds stehen für die unvermeidbaren Schäden zur Verfügung. Gerade in jüngerer Vergangenheit hat sich durch das Hochwasser in Ostdeutschland und Polen erneut gezeigt, wie wichtig es ist, dass auch die Länder, die bislang nichts getan haben, Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen.
Der Richtlinientext








