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Reform der Europäischen Weinmarktordnung

Erfolge bei der Weinmarktreform

Neue, zusätzliche Fördermittel für den fränkischen Weinbau

Der Rat hat im Rahmen der Weinmarktreform Ende 2007 beschlossen, dass die momentan bestehenden Destillationsbeihilfen schrittweise auslaufen. Die Gelder, die auf diese Weise frei werden, fließen in die neu geschaffenen nationalen Finanzrahmen. Damit erhalten die EU-Staaten die Möglichkeit, den nationalen Weinbau gezielt und bedarfsgerecht zu fördern. So können beispielsweise Maßnahmen zur Absatzsteigerung oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Mit diesem neuen Instrument wird dem Subsidiaritätsprinzip in Zukunft noch besser Rechnung getragen, da jeder Staat für sich entscheiden kann, was er konkret fördert. Auch Franken wird aus diesen Mitteln profitieren. Bereits im Jahr 2009 hatte Franken von etwa 1 Millionen Euro an zusätzlichen Fördermitteln profitiert, die sich bis 2014 sogar noch mehr als verdoppeln werden und dann bei etwa 2,3 Millionen Euro jährlich liegen.

Bocksbeutelschutz

Gerade aus fränkischer Sicht sehr erfreulich ist, dass der gesetzliche Schutz des Bocksbeutels bestehen bleibt. Als "Anwältin Unterfrankens" im Europäischen Parlament habe ich mich nach Kräften für den Schutz unseres Bocksbeutels als Symbol für Tradition und Qualität im fränkischen Weinbau eingesetzt und freue mich über den Erfolg in dieser Sache.

Bezeichnungsrecht

Das Thema Bezeichnungsrecht hat bei allen betroffenen Winzern große Verunsicherung hervorgerufen. Diese Verunsicherung ist allerdings unbegründet, denn die Winzer können das bestehende Bezeichnungsrecht auch über 2011 hinaus weiter anwenden. Die Spezifikationen, die in den geltenden gesetzlichen Grundlagen (Deutsches Weingesetz, Bayerische Weinrechtsausführungsverordnung, Durchführungsverordnung, EG-Weinmarktsordnung, Weinüberwachungsverordnung) enthalten sind, werden 2011 automatisch an die Kommission gemeldet. Die Winzer müssen daher keine neuen Produktspezifikationen für die bestehenden Qualitätsweine nachliefern. Die Qualitätsweine aus dem Weinanbaugebiet Franken dürfen damit auch weiterhin die bestehenden Qualitätsweinbezeichnungen: Qualitätswein (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) tragen.

Nach 2011 gibt es für die Winzer, die sich dafür entscheiden, neben diesen bestehenden Qualitätsweinbezeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit das System des geschützten Ursprungs (gU) anzuwenden. Somit können beide Systeme – das bestehende Bezeichnungsrecht und das System der geschützten Ursprungsbezeichnung parallel angewandt werden.

Qualitätsweinprüfung bleibt erhalten

Auch die Qualitätsweinprüfung, welche „die kontrollierte Qualität im Glas" garantiert, bleibt erhalten. In Bezug auf die Etikettierungsvorschriften gab es allerdings auch einige Neuerungen. Rebsorten- und Jahrgangsangaben stehen künftig allen Weinen offen, wobei die Mitgliedstaaten bei Weinen ohne geografische Angabe Kontroll- und Zertifizierungsbestimmungen festlegen können.

Möglichkeit zur Saccharoseanreicherung bleibt bestehen

Auch in anderen Punkten konnten wir ein erfreuliches Ergebnis erzielen. So ist die Anreicherung des Weins mit Saccharose während der alkoholischen Gärung weiterhin möglich, um so den Alkoholgehalt des Weins zu steigern. Dies ist vor allem in schlechten Sommern bei deutschen und fränkischren Weinen nötig, wenn die Trauben aufgrund der ungünstigeren klimatischen Bedingungen in Mitteleuropa nicht genügend Eigensüße entwickeln. Weiterhin erteilten die EU-Agrarminister der Forderung der Kommission, die Saccharoseanreicherung zur Pflichtangabe auf dem Etikett des Weines zu machen, eine Absage.

Liberalisierung

Derzeit dürfen nur die Winzer Wein anbauen, die sog. Pflanzrechte besitzen. Die Europäische Kommission wollte dieses Pflanzrechtregime aufheben und den Weinmarkt komplett liberalisieren. Ich bin gegen die Liberalisierung, weil sie dazu führen kann, dass zum Beispiel auch im Gäuboden in Niederbayern Wein angebaut werden kann. Die weitere Bewirtschaftung unserer Steillagen ist wichtig für die Erhaltung unseres typischen Landschaftsbildes in Unterfranken. Deshalb setze ich mich auch weiterhin für den Erhalt unseres Pflanzrechtregimes ein. Im Rahmen der Weinmarktreform konnten wir bereits erfolgreich durchsetzen, dass die Liberalisierung der Pflanzrechte bis 2015 hinausgeschoben wurde, wobei die Mitgliedstaaten das Pflanzrechteregime auf nationaler Ebene auch noch bis 2018 erhalten können. 2014 steht auch noch einmal eine Revision der Weinmarkt-Reform an. Im Zuge dessen werden wir wiederum gegen die Liberalisierung ankämpfen. Wir brauchen dafür allerdings auch Unterstützung durch die Verbände, damit wir dafür europaweit Mehrheiten bekommen. Das wird sicher sehr schwer.

Mit Ausnahme den Beschlüssen zur Liberalisierung ist es insgesamt gelungen, eine gute und fortschrittsorientierte Reform der Weinmarktordnung auf den Weg zu bringen und die berechtigten Forderungen der fränkischen Winzer nahezu vollständig durchzusetzen.

 




 
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