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Pflanzenschutznovelle
Schädlingsbekämpfung ist für die Landwirtschaft von großer Bedeutung – so kann eine hohe Qualität von Nahrungsmitteln sichergestellt werden. Gleichzeitig dürfen nur Pflanzenschutzmittel auf den Markt, die sowohl für den Landwirt, als auch für den Verbraucher gesundheitlich absolut unbedenklich sind. Die EU-Pflanzenschutznovelle erreicht ein gutes Gleichgewicht und sie schafft einheitlich hohe Gesundheitsschutzstandards in ganz Europa. Damit gleichen sich auch die Wettbewerbsbedingungen für alle Landwirte in Europa an.
Hintergrund
Die EU-Pflanzenschutzmittelpolitik wurde reformiert. Das Europäische Parlament hat am 13. Januar 2009 abschließend über die Verordnung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt.
Dabei ist es der CDU/CSU-Gruppe gelungen, eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen, die einen großen Fortschritt hin zu mehr Verbraucher- und Umweltschutz darstellt. Zudem wird künftig die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa stärker harmonisiert, so dass in Zukunft auch bei der Pflanzenschutzpolitik ein wirklicher Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas herrschen werden. Wir bekommen damit künftig europaweit ein einheitlich hohes Schutzniveau bei Pflanzenschutzmitteln, ohne dabei eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion innerhalb Europas zu gefährden. Denn den Landwirten werden auch künftig ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. Somit ist das neue Pflanzenschutzpaket ein großer Erfolg für Verbraucher und Landwirte.
Die EU Pflanzenschutzmittelnovelle besteht aus der Richtlinie für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Während die Verordnung die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa regelt, ist Gegenstand der Richtlinie die Verwendung und der Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln.
Zulassungskriterien
Nur noch Pflanzenschutzmittel, die die strengen Zulassungstests bestehen, dürfen auf den Markt gebracht werden. Durch die überarbeitete Zulassungsverordnung werden Anreize gesetzt, neue Pflanzenschutzmittel zu entwickeln, die noch unbedenklicher sind als die, die sich bereits auf dem Markt befinden. Es werden jetzt nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen noch strengere Maßstäbe angelegt. Somit werden auch im Bereich der Pflanzenschutzmittel die Weichen in Richtung einer noch stärker nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaft gestellt.
Für die Landwirtschaft in Deutschland stellen die noch strengeren Zulassungskriterien keine große Neuerung dar, da wir in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten bislang schon sehr streng bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln waren. Daher werden auch in Zukunft ausreichend Produkte zur Verfügung stehen, um möglichen Resistenzen gegen einzelne Mittel wirksam vorzubeugen. In anderen Mitgliedstaaten wie etwa in Großbritannien oder den Niederlanden wird es wesentlich häufiger zu der Situation kommen, dass ein altes Mittel nicht mehr vertrieben werden darf, da die zehnjährige Zulassung für den dort verwendeten Wirkstoff nicht mehr verlängert wird.
Verordnung über das Inverkehrbringen von PflanzenschutzmittelnDie CDU/CSU-Gruppe konnte erreichen, dass die Zulassung weiterhin auf Basis einer Risikobewertung erfolgt. Bei einigen als besonders problematisch eingestuften Eigenschaften von Wirkstoffen (krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, den Hormonhaushalt schädigend) wurde ein strengerer, gefahrenbasierter Ansatz mit risikobasierten Elementen kombiniert.
Harmonisierung
Die Zulassung für Pflanzenschutzmittel wird künftig in Europa stärker harmonisiert. Statt 27 nationaler wird es nur noch drei europäische Zulassungszonen geben. Innerhalb der Zonen herrscht das Prinzip der verpflichtenden gegenseitigen Anerkennung der nationalen Zulassungen. Über die Zonengrenzen hinweg können die Zulassungen auf freiwilliger Basis von den Mitgliedstaaten anerkannt werden. Abweichungen von der verpflichtenden Anerkennung sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Die insbesondere von der Landwirtschaft zu Recht geforderte stärkere Harmonisierung und Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in Europa konnte somit erfolgreich durchgesetzt werden. SonderkulturenFür kleinere Sonderkulturen (geringfügige Verwendungen) wie im Obst- oder Gemüseanbau wurde eine Reihe von Regelungen aufgenommen, die gewährleisten, dass auch künftig in diesen Bereichen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Zunächst sollte durch die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen auch die Ausweitung einer Zulassung auf Sonderkulturen leichter möglich werden. Zudem können nunmehr auch die Anwender selbst einen Antrag auf eine solche Ausweitung stellen. Weiterhin wird bei jeder Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine Sonderkultur der Datenschutz für die vorgelegten Studien verlängert. Dies setzt Anreize für die Hersteller, verstärkt in die Ausweitung der Zulassung zu investieren. Schließlich wird der Weg bereitet für die Errichtung eines speziellen europäischen Fonds für geringfügige Verwendungen. Aus diesem Fonds könnten beispielsweise die Forschungen betreffend der Ausweitung der Zulassungen für bestimmte Mittel auf geringfügige Verwendungen finanziert werden.Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmittel hat das Ziel, die möglichen Risiken beim der Verwendung der Mitteln zu minimieren und Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln auf das erforderliche Maß zu reduzieren.
Durch die Richtlinie wird zum ersten Mal der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln europaweit harmonisiert und in vielen Bereichen an die deutschen Regelungen angepasst. Gleichzeitig verbleibt den Mitgliedstaaten ausreichend Gestaltungsspielraum, um den jeweiligen geographischen und klimatischen Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden, so zum Beispiel auch bei der Festlegung der Pufferzonen zu Oberflächengewässern. So konnte eine europaweite pauschale Festsetzung der Größe der Pufferzonen auf Drängen der CDU/CSU-Gruppe abgewendet werden. Die CDU/CSU Gruppe konnte außerdem die unsinnige Forderung nach einer pauschalen, prozentualen Mengenreduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln um 50 % verhindern. Statt einer quantitativen Verringerung ohne Bezug zu einem möglichen Risiko sollen besorgniserregende Stoffe vom Markt komplett verbannt werden. Unsichere Mittel dürfen überhaupt nicht zugelassen werden, auch nicht zu 50 %.
Die Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Die Richtlinie über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Fazit: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die CDU/CSU-Gruppe gegen große Widerstände Regelungen durchgesetzt hat, die sowohl die Interessen des Verbraucherschutzes als auch diejenigen der Landwirtschaft gleichberechtigt wahren. Das neue Pflanzenschutzpaket ist ein Fortschritt für den Gesundheitsschutz und für die Harmonisierung der Pflanzenschutzmittel-zulassungen in Europa.








