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Patienteninformation
Jeder dritte Deutsche konsultiert bereits "Dr. Google". Aber wer garantiert, dass die Informationen korrekt sind? Informationen über Arzneimittel ohne Werbung – das ist das Ziel neuer europäischer Gesetzgebung.
Viele Bürger verbringen ihren Urlaub im europäischen Ausland. Wenn sie dort krank werden, können sie sich Dank der europäischen Gesundheitskarte überall behandeln lassen. Die Kosten tragen zu einem großen Teil die einheimischen Krankenkassen. Wenn der Beipackzettel eines Medikamentes aber zu Hause vergessen wurde, oder er nur in der unbekannten Sprache des Urlaubslandes vorhanden ist, kann die Einnahme von Medikamenten eine Herausforderung werden. Schwedische Bürger haben es hier einfach: Sie können einen schnellen Blick auf die staatlich geprüfte Internetseite fass.se werfen und werden umfassend über das verschriebene Arzneimittel informiert. Deutsche Patienten haben es schwerer: Sie können den Beipackzettel weder im Internet abrufen, noch sich von der entsprechenden Pharmafirma zuschicken lassen. Ein neuer Gesetzesvorschlag, der zurzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird, möchte dies ändern. Der Zugang zu Informationen über Arzneimittel soll europaweit einheitlich geregelt werden. Das strenge Werbeverbot soll aber auch zukünftig beibehalten werden.
Hintergrund
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die Überarbeitung der bestehenden Richtlinie 2001/83/EG. Diese sieht vor, dass die Kommission nach Konsultation der Patienten- und Verbraucherorganisationen, der Ärzte- und Apothekerorganisationen sowie der Mitgliedstaaten und anderen betroffenen Kreisen einen Bericht über die gegenwärtigen Praktiken im Informationsbereich vorlegt (insbesondere in Bezug auf die Verbreitung im Internet, Gefahren und Vorteile dieser Praktiken).
In der EU ist Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verboten. Bestimmte Informationstätigkeiten fallen nicht unter dieses Werbeverbot. Es gibt jedoch keine einheitliche Auffassung darüber, wie Werbung und Information voneinander abzugrenzen sind. Folglich ist der Zugang der Patienten zu Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel europaweit ungleich. In Schweden gibt es beispielsweise eine staatlich autorisierte Internetseite, auf der Informationen zu allen in Schweden zugelassenen Arzneimitteln abgerufen werden können, während in Frankreich Hersteller selbst auf telefonische Nachfrage keine Auskünfte erteilen dürfen. Auch Beipackzettel, die bereits von staatlicher Seite autorisiert wurden, dürfen in einigen Mitgliedstaaten nicht ins Internet gestellt werden, weil damit die Grenzen zum Werbeverbot überschritten werden.
Ziele und Inhalt des Vorschlags
Der nun vorliegende Vorschlag soll den Zugang zu Informationen europaweit vereinheitlichen. Leitbild ist dabei die Stärkung des mündigen Patienten. Viele Therapien werden zu früh abgebrochen, oder Medikamente werden falsch eingenommen. Das kann gesundheitliche Langzeitfolgen für Patienten bedeuten; gleichzeitig werden die ohnehin schon strapazierten Gesundheitssysteme finanziell noch weiter belastet. Je besser Patienten aber informiert sind, desto sicherer ist es, dass sie ihre Medikamente korrekt einnehmen. Während der Kommissionsvorschlag sich darauf konzentriert, welche Rechte Pharmafirmen haben, möchte das Europäische Parlament die Rechte der Patienten auf Information in den Mittelpunkt stellen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient soll aber keineswegs beeinträchtigt, sondern vielmehr ergänzt werden. Zurzeit wird darüber diskutiert, wie solch eine Ergänzung aussehen könnte. Wichtig zu betonen ist, dass Informationen über Fernsehen oder Radio auch weiterhin ausgeschlossen bleibt – hier würde es sich um Werbung handeln.
Beipackzettel
Eine bessere Darstellung und eine verständlichere Aufbereitung des Beipackzettels können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Die Einführung einer sogenannten Drug Fact Box könnte die Verständlichkeit des Beipackzettels deutlich erhöhen. Hierbei werden Nutzen und Risiken sowie die effektive und sichere Anwendung des Arzneimittels übersichtlich und einfach dargestellt. Wichtig hierbei ist die Einbindung der Patientenorganisationen, die durch ihre praktische Erfahrung oftmals am besten wissen, welche Bedürfnisse Patienten haben und in welcher Form eine Packungsbeilage am besten verstanden wird.
Bessere Information – Internetplattform und gedruckte Materialien
Das Internet als Informationsquelle wird immer wichtiger. Jeder dritte Deutsche konsultiert mittlerweile „Dr. Google“. Gleichzeitig steht im Internet häufig nur eine Vielzahl an unseriösen Seiten zur Verfügung. Auch Ärzte haben in vielen Gesprächen bestätigt, dass immer mehr Patienten mit „Halbwissen“ in die Praxen kommen und viel Zeit damit verloren geht, Patienten umfassend über diese „Mythen“ aufzuklären. Eine seriöse Informationsquelle wird darum auch von Ärzten befürwortet.
Vor diesem Hintergrund wird im Gesundheitsausschuss über die Einrichtung nationaler Gesundheitsplattformen im Internet diskutiert, die sich am Vorbild Schweden orientieren sollen. Diese Internetseiten sollten Informationen über alle zugelassenen Medikamente sowie Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden bieten. Die Einrichtung soll gemeinsam mit Ärzten, Apothekern und Patientenorganisationen durchgeführt werden; alle veröffentlichten Informationen sollen vorab auf ihre Richtigkeit überprüft werden, um jeglichen Missbrauch zu verhindern. Diese Aufgabe obliegt den nationalen Behörden. Werbung, z. B. durch Pop-ups, darf nicht Teil der Plattform sein. Der Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments hat sich bereits mit großer Mehrheit für die Internetplattform ausgesprochen. Auch im Gesundheitsausschuss waren die ersten Reaktionen sehr positiv.
Gleichzeitig gilt es jedoch zu beachten, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Internet haben. Gerade ältere Bevölkerungsgruppen, für die das Thema Gesundheit oftmals besonders aktuell ist, brauchen eine Alternative. Darum muss es neben Internetseiten natürlich auch Broschüren oder Faltblätter geben, die die gleichen Informationen enthalten und die auf ebenso einfache Weise zugänglich sind.
Zeitplan
Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat im September über den Vorschlag abgestimmt. Die Abstimmung im Plenum erfolgte dann im November. Nun ist es am Rat der Gesundheitsminister, sich endlich zu bewegen und der patientenfreundlichen Gesetzgebung zuzustimmen.
Das gesamte Gesetzgebungsdossier finden Sie hier.








