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Organspende

Tausende Menschen warten auf eine lebensrettende Organspende. Gleichzeitig gehen viele Organe „verloren“, weil gar nicht bekannt ist, dass Patienten einen Organspendeausweis haben. Die EU will hier Abhilfe schaffen.

Inhalt

Eine Organspende kann leben retten. In den meisten Mitgliedstaaten – auch in Deutschland – gibt es nicht genug Spenderorgane, bei gleichzeitig sehr langen Wartelisten. Allein in Deutschland warten 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Viele Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ bekommen. Andere Mitgliedstaaten sind hier erfolgreicher; Vorreiter ist Spanien. Darum sind grenzüberschreitende Organtransplantationen so wichtig. Um diese Bemühungen zu unterstützen, hat das Europäische Parlament im Mai mit großer Mehrheit ein Paket zur Organspende angenommen. Das Paket besteht aus zwei Teilen: Einer Richtlinie zur Organtransplantation, die verpflichtende Sicherheitsstandards einführt, sowie ein Aktionsplan, der Empfehlungen ausspricht, wie die Zahl der Spenderorgane erhöht werden kann. Die Richtlinie sieht strenge Qualitäts- und Sicherheitsstandards vor, die den Austausch von Organen innerhalb der Europäischen Union erleichtern sollen. Es ist wichtig, die europäische Dimension zu nutzen und Organspende grenzüberschreitend zu vereinfachen. Durch diese hohen Sicherheitsstands soll gewährleistet werden, dass keine gefährlichen Viren wie HIV oder Krebszellen übertragen werden. Ein wichtiges Grundprinzip der Richtlinie ist die freiwillige und unentgeltliche Organspende. Organe zu spenden, um damit einen Gewinn zu erzielen – das ist nicht nur aus ethischen und moralischen Gründen kritisch zu sehen. Denn damit verkäme der menschliche Körper zum Ersatzteillager. Gleichzeitig kann es auch aus medizinischer Sicht gefährlich sein: Denn Organspenden gegen Geld finden oftmals unter schlechten medizinischen Bedingungen statt. Zudem muss gewährleistet sein, dass eine Organspende niemals unter Zwang – dazu zählt auch finanzieller Zwang – stattfindet, sondern aus einer freien Entscheidung heraus. Es sollte auch nicht derjenige ein Spenderorgan bekommen, der es sich leisten kann, sondern der Patient, der es am dringendsten braucht. Zusätzliche Bürokratie wird es nicht geben. In Deutschland gibt es ein gut funktionierendes System der Qualitätskontrolle, das auch beibehalten werden kann. Ursprünglich hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, eine neue nationale Behörde einzuführen. Das konnte mithilfe der deutschen CDU/CSU-Abgeordneten verhindert werden. Der Aktionsplan möchte dazu beitragen, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen. Im hektischen Klinikalltag bleibt Ärzten oftmals keine Zeit, um das Thema Organspende ausreichend zu berücksichtigen. Viele Organe werden dadurch erst gar nicht zu Verfügung gestellt, obwohl Patienten einen Organspendeausweis besitzen. Darum empfiehlt der Aktionsplan, Transplantationskoordinatoren in Krankenhäusern einzuführen. Geschulte Fachkräfte mit ausreichend Erfahrung übernehmen die Koordination und können so Menschenleben retten. Spanien hat damit sehr positive Erfahrungen gemacht, von denen bald auch Patienten in anderen EU-Mitgliedstaaten profitieren werden können.

Das gesamte Gesetzgebungsdossier zur Richtlinie finden Sie hier.

Den abgestimmten Text des Aktionsplans

Weitere Informationen über Organspende und Organspendeausweis




 
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