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IVU-Richtlinie

Emissionen müssen wir an der Quelle bekämpfen. Das schützt die Umwelt und unsere Gesundheit. Mit der Überarbeitung der Richtlinie über Schadstoffemissionen durch Industrieanlagen setzt Europa neue Standards.

Hintergrund

Am 7. Juli 2010 stimmte das Europäische Parlament über die sogenannten IVU-Richtlinie ab, die zum Ziel hat, Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden durch große Industrieanlagen zu vermeiden bzw. zu verringern. Dazu zählen beispielsweise Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide oder Feinstaub. Der Abstimmung waren intensive Verhandlungen über den endgültigen Richtlinientext mit den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat vorausgegangen 

Kernpunkt der Änderungen der Abgeordneten ist die verbindliche Festlegung von europaweiten Mindeststandards bei der Festelegung von Emissionsgrenzwerten für Industrieanlagen. Diese Mindeststandards müssen künftig von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Genehmigung von großen Industrieanlagen eingehalten werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen die Genehmigungsbehörden davon abweichen. So wird ein hohes Schutzniveau garantiert, während die lokalen Behörden gleichzeitig die Möglichkeit haben, die technischen Merkmale der betroffenen Anlagen, ihre geografischen Standorte und die lokalen Umweltbedingungen zu berücksichtigen und Spielräume, die die Richtlinie bietet, auszuschöpfen.

Die Richtlinie ist aus deutscher Sicht zu begrüßen, denn so wird die inflationäre Ausnahmepraxis, die in einigen Mitgliedstaaten bislang existiert, unterbunden. Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit wird sich dadurch verbessern, da wir bereits ein sehr hohes Schutzniveau haben. Diese Richtlinie ist ein weiteres, gutes Beispiel dafür, dass wir unsere hohen deutschen Standards auf die europäische Ebene exportieren.

Kritik

Die Richtlinie ist ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einer einheitlichen Umsetzung und Anwendung der Umweltschutzauflagen für Industrieanlagen in ganz Europa. Allerdings halte ich die in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten für die nationalen Genehmigungsbehörden, von den EU-weiten Standards abzuweichen, immer noch für zu weitgehend.

Die Richtlinie enthält auch einige wenige Passagen zum Bodenschutz. Die CSU ist jedoch der Meinung, dass gemäß dem Subsidiaritätsprinzip Bodenschutz weiterhin Sache der Mitgliedstaaten sein sollte und wir in Deutschland bereits ein gut funktionierendes Bodenschutzsystem haben, das ein hohes Schutzniveau bietet. Hier wird aus Sicht der CSU versucht, das Thema Bodenschutz durch die Hintertür wieder einzuführen. Wir haben jedoch erreicht, dass die Regelungen zum Thema Bodenschutz abgeschwächt wurden und somit wesentlich weniger umfangreich als in der von uns abgelehnten Bodenschutz-Rahmenrichtlinie sind. Die Mitgliedstaaten können von der Anwendung der Bodenschutzregelungen absehen, wenn in ihrem Hoheitsgebiet bereits entsprechende Bodenschutzregelungen gelten, was in Deutschland der Fall ist.

In fast allen Mitgliedstaaten werden an vielen Stellen die geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht eingehalten. Die reformierte IVU-Richtlinie wird einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass die Umweltstandards für Industrieanlagen erhöht werden und europaweit der Schadstoffausstoß an der Quelle, nämlich an den Schornsteinen, wirksam bekämpft wird.

Das gesamte Gesetzgebungsdossier finden Sie hier




 
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