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EU-Hygienepaket

Das EU-Hygienepaket, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, regelt, dass alle schlachtenden Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs umgehen, eine Zulassung beantragen müssen. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2009.

Das EU-Hygienepaket hat die Hygienevorschriften nicht neu erfunden und räumt gerade den kleinen und mittelständischen Betrieben Spielräume ein. Bislang wurden die Hygienestandards durch nationale Gesetze geregelt, die in manchen Bereichen weniger flexibel waren als es die im EU-Hygienepaket enthaltenen Vorschriften sind.

Die bayerischen und deutschen Metzger hatten schon immer hohe Hygienestandards. Die CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hatte daher gefordert und durchgesetzt, dass die Metzger, die vorher schon einwandfrei gearbeitet und dabei die geltenden Vorschriften eingehalten haben, auch ohne große Probleme die Zulassung erhalten müssen.

Zum Jahresende hatten bereits alle unterfränkischen zulassungspflichtigen Betriebe den Zulassungsantrag gestellt und knapp 95 % hatten die Zulassung erhalten. Die Betriebe, die zum 31. Dezember 2009 die Zulassung nicht erhalten hatten, mussten deshalb nicht schließen. Sie können ihre Rohprodukte von zugelassenen Metzgern beziehen.

Alle bayerischen Metzgereien, die eine Zulassung nach der EU-Hygiene-Verordnung besitzen, werden ausgezeichnet. Sie erhalten ein Siegel mit Urkunde. Die Auszeichnung trägt dazu bei, das Verbrauchervertrauen in die heimischen Betriebe zu stärken. Bislang mussten die Betriebe die bereits bestehenden Hygienevorschriften einhalten und sie bekamen dafür keine Auszeichnung oder Zertifizierung. Das Siegel gibt ihnen jetzt die Möglichkeit, auch nach außen damit zu werben, dass sie strenge Hygienestandards einhalten und EU-zertifiziert sind. Zugelassene Betriebe arbeiten zukunftsorientiert und sind wettbewerbsfähig – nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in der Europäischen Union. Die Zulassung ist für unsere Metzger daher eine Chance und der Weg in die Zukunft zugleich.

 




 
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