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Elektroschrott

In der EU werden jährlich 9,3 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte verkauft. Diese erleichtern und verschönern unser tägliches Leben, können aber auch negative Umweltauswirkungen haben. Darum gibt es EU-weite Regeln zum Umgang mit Elektroschrott.

Inhalt

Der Markt für Elektro- und Elektronikgeräte wächst rasant und lebt von Innovationen. Die immer größere und weiter steigende Zahl an Neuheiten führt dazu, dass Geräte immer schneller ersetzt werden. Dadurch bildet sich auch ein wachsender Abfallstrom. Elektro- und Elektronikgeräte enthalten aber gefährliche Stoffe, die die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt beeinträchtigen können. Darum muss einerseits die fachgerechte Entsorgung gesichert sein. Das ist in der sogenannten Elektroschrottrichtlinie (WEEE) geregelt. Zum anderen sollte aber die Verwendung von gefährlichen Stoffen von vornherein soweit wie möglich beschränkt werden ohne die Innovationskraft der Industrie zu gefährden. Diesen Aspekt regelt die Stoffverbotsrichtlinie (ROHS).

WEEE

Die sogenannte WEEE-Richtlinie regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Diese Geräte müssen fachgerecht entsorgt werden, da es sonst kann zu schwerwiegenden negativen Folgen für Umwelt und Gesundheit kommen kann. Denn Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten viele Stoffe, die gefährlich sind, wenn sie unbehandelt in die Umwelt gelangen. Durch eine nicht fachgerechte Entsorgung gehen außerdem wertvolle Rohstoffe verloren. In einer globalisierten Weltwirtschaft, in der der Rohstoffhunger der Schwellenländer immer weiter zunimmt, ist ein effizienter und innovativer Umgang mit Ressourcen eine Schlüsselfrage für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Die WEEE-Richtlinie trat am 13. Februar 2003 in Kraft. Nun wird eine Überprüfung und Neufassung der bestehenden Richtlinie vorgeschlagen. Hintergrund der Überarbeitung sind die Erfahrungen, die in den ersten Jahren der Anwendung der bestehenden WEEE-Richtlinie gemacht wurden. Es bestehen technische, rechtliche und administrative Probleme, die mit hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden sind. Auch wird die Umwelt weiterhin geschädigt und es kaum Innovationen in der Abfallsammlung und -behandlung.
Derzeit werden rund 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte getrennt gesammelt. Allerdings wird nur weniger als die Hälfte gemäß Richtlinie behandelt. Der Rest wird entweder nicht normgerecht behandelt und kann somit Schäden verursachen oder illegal in Drittländer verbracht. Dadurch wird nicht nur die Umwelt nachhaltig geschädigt, sondern es gehen auch wertvolle Sekundärrohstoffe verloren. Diese Missstände sollen durch die Überarbeitung behoben werden.
Nun werden nicht mehr nur bestimmte Produktkategorien miteinbezogen, sondern alle Elektro- und Elektronikgeräte. Gerade aufgrund der vielen Innovationen und Produktneuheiten ist ein offener Anwendungsbereich (open scope) wichtig und zeitgemäß. Es ist jedoch nicht bei jedem Elektro- und Elektronikgerät sinnvoll, es unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen zu lassen. Große Industriemaschinen, Solarpanele oder Fahrzeuge sind auch elektronische Geräte. Sie landen jedoch kaum im Hausmüll, sondern werden von Fachleuten entsorgt und wiederverwertet. Darum sind sie vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Für die übrigen Geräte wurde eine ambitionierte Sammelquote festgelegt, um den zwei Zielen der Richtlinie gerecht zu werden: Umweltschutz und Sicherstellung von Sekundärrohstoffen.

Zeitplan

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird im Januar 2011 in erster Lesung über das Dossier abstimmen. Wann es eine Einigung mit dem Ministerrat geben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

RHOS

Um Umweltverschmutzung an der Quelle zu bekämpfen, wird die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Das ist bisher in der Richtlinie 2002/95/EG geregelt. Diese wird nun ebenfalls überarbeitet, mit dem Ziel, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Des Weiteren soll sie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden, denn einige Stoffe können mittlerweile durch ungefährlichere Stoffe ersetzt werden. Viele Geräte können mittlerweile auch anders hergestellt werden; darum sollten sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie mit einbezogen werden. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat darum einen offenen Anwendungsbereich beschlossen. Auch hier gilt: Geräte, die in den normalen Hausmüll geraten könnte, wie elektrische Zahnbürsten, Handy oder Fotoapparate, und bei denen die Gefahr besteht, dass Verbraucher bei Bruch mit gefährliche Substanzen in Berührung kommen. Große Industrieanlagen, Autos oder Schiffe, Solaranlagen – das sind Beispiele, wo keine Gefahr besteht. Darum sind diese wie bei der Elektroschrottrichtlinie vom Anwendungsbereich ausgenommen.

Zeitplan

Nach intensiven Verhandlungen einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine Erste Lesungseinigung. Diese wurde im Oktober formal vom Europäischen Parlament angenommen.

Das gesamte Gesetzgebungsdossier zu WEEE finden Sie hier.

Das gesamte Gesetzgebungsdossier zu ROHS finden Sie hier.




 
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