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Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2008 einen Vorschlag für eine neue Verbraucherrechterichtlinie vorgestellt, mit dem die 4 existierenden Richtlinien über Haustürgeschäfte (RL 1985/577/EWG), unfaire Geschäftsbedingungen (RL 1993/13/EWG), Fernabsatz- geschäfte (RL 1997/7/EG) und den Verbrauchsgüterkauf (RL 1999/44/EG) zusammengefasst und reformiert werden sollen.

Ziel der Richtlinie ist es, Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften etwa im Internet herzustellen. Die bestehenden Richtlinien enthalten Mindestvorschriften für Rechte der Verbraucher, die von vielen Mitgliedstaaten aber erweitert wurden. Daher existiert derzeit kein einheitliches europäisches Verbraucherrecht, sondern im Wesentlichen ein Flickenteppich aus 27 unterschiedliche nationale Einzelregelungen. Es herrscht ein verbraucherrechtlich fragmentiertes und kostspieliges Geschäftsumfeld in Europa zum Nachteil von Verbrauchern und Unternehmen.

Hintergrund

Nicht einmal jeder dritte EU-Bürger hat 2009 Einkäufe jenseits der Grenze getätigt. Obwohl 150 Millionen Konsumenten im Internet einkaufen, kauft nur jeder fünfte davon im europäischen Ausland ein. Bei einer verdeckten Studie der Europäischen Kommission wurden 60?% aller Online-Test-Bestellungen von Produkten des täglichen Bedarfs von den Unternehmen abgelehnt, wenn die Bestellung aus einem anderen Land kam. So war es Kunden beispielsweise nicht möglich, das Online-Bestellformular auszufüllen, da ihr Heimatland nicht in der vom Hersteller vorgegebenen Länderliste auftauchte. In einigen Fällen verweigerte das Unternehmen generell, Ware ins Ausland zu versenden.

Diese Beispiele machen deutlich, dass die Möglichkeiten des gemeinsamen EU-Binnenmarktes derzeit nicht ausgeschöpft werden, weil Unternehmen und Verbraucher wegen der unterschiedlichen nationalen Verbraucherschutzvorschriften häufig davor zurückschrecken, grenzüberschreitende Geschäfte zu tätigen. Daher strebt die neue Richtlinie an, den Verbraucherschutz in Europa weiter zu vereinheitlichen.

Der Richtlinienentwurf schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten keine schärferen Verbraucherschutzvorschriften als in der Richtlinie vorgegeben treffen dürfen. Anstelle von Mindeststandards soll jetzt eine europaweite Vollharmonisierung der Vorschriften treten. Dies ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Es stellt sich jedoch die Frage, welches Schutzniveau europaweit dann gelten soll: Das größtmögliche, der kleinste gemeinsame Nenner oder eine Lösung dazwischen? Das Dilemma ist, dass bei einer Zwischenlösung zwangsläufig zumindest einzelne, besonders hohe Schutzrechte in einzelnen Ländern abgesenkt werden würden. So ließe sich vermutlich die in einzelnen Ländern geltende generelle Garantie für die Lebensdauer von Elektrogeräten, die sofortige Geldzurückgarantie oder ein zehnjähriges Gewährleistungsfrist beim Warenverkauf an Verbraucher kaum europaweit durchsetzen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht bereit, ein niedrigeres Verbraucherschutzniveau als das bestehende zu akzeptieren. Daher schlägt der Berichterstatter des EU-Parlaments, der baden-württembergische Kollege Andreas Schwab, eine gezielte vollständige Harmonisierung vor, das heißt, eine umfassende Harmonisierung, die auf bestimmte Aspekte der Vertragsgestaltung beschränkt ist, bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Nur diejenigen Teile der Verbraucherrechte können harmonisiert werden, bei denen es möglich ist, ein gemeinsames System der betreffenden Rechte zu finden, dass allen europäischen Verbrauchern ein Schutzniveau garantiert, das mit dem heute in ihren nationalen Rechtsordnungen bestehenden Niveau vergleichbar ist. Bei allen anderen Teilbereichen belässt man es bei Mindestgarantien und gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, darüber hinaus zu gehen und weitergehende Verbraucherrechte zu erlassen.

Nachdem eine Zeitlang die Diskussionen auf europäischer Ebene sehr ins Stocken geraten waren, ist durch die neue EU-Kommission mit der zuständigen Kommissarin Viviane Reding neuer Schwung in die Richtlinien-Debatte gekommen. Kommissarin Reding hat ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, auch umfassendere Änderungen des Europäischen Parlaments am Textentwurf der Kommission zu akzeptieren. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob es gelingt eine Lösung zu finden, die den Verbraucherschutz auf sehr hohem Niveau gewährleistet und gleichzeitig die Fragmentierung des geltenden Verbraucherschutzrechtes und die damit verbundene Rechtsunsicherheit überwindet. Das Europäische Parlament steht hier in besonderer Verantwortung, das EU-Verbraucherschutzrecht intelligent zu harmonisieren. Diese Verantwortung nehmen wir wahr.

Der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission




 
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