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Der Vertrag von Lissabon
Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon, nach langer Vorlaufzeit, in Kraft. Der Reformvertrag war durch das Scheitern des EU-Verfassungsvertrags im Jahr 2005 notwendig geworden. Die Änderung der bestehenden Verträge, die im Kern auf die fünfziger Jahre zurückgehen, wurde notwendig, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und einer aus 27 Mitgliedstaaten erweiterten Europäischen Union, erfolgreich zu begegnen.
Nachdem die Iren in einem zweiten Referendum am 3. Oktober 2009 „Yes“ zum Reformvertrag gesagt haben, hat auch der polnische Präsident Lech Kacynski den Vertrag am 10. Oktober 2009 unterzeichnet. Als letzter Staatschef gab der tschechische Präsident Václav Klaus seinen Widerstand auf und unterzeichnete den Vertrag im November 2009. So konnte der Vertrag von Lissabon „am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats“ (Artikel 54, Abs. 2 EUV-Lissabon), also Dezember 2009, in Kraft treten. Feierlich unterzeichnet wurde der Reformvertrag schon am 13. Dezember 2007 in Lissabon, nachdem sich die Staat- und Regierungschefs auf den Vertragstext und die Modernisierung der EU geeinigt hatten.
Der Vertrag von Lissabon ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Ratifizierung des Vertrags erfolgt in jedem EU-Mitgliedstaat nach nationalen Regeln, die in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben sind. In Irland ist z. B. ein Referendum über den Vertrag vorgeschrieben. In den meisten Ländern muss aber das Parlament zustimmen. Dies ist auch in Deutschland der Fall. Hierzulande ist in Art. 59 II des Grundgesetzes (GG) vorgesehen, dass völkerrechtliche Verträge der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes bedürfen. Somit müssen der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Eine Änderung des Grundgesetzes (GG) ist nach Art. 79 II GG aber nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich.
Um dem Vertrag zuzustimmen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Am 24. April 2008 stimmten 515 Bundestagsabgeordnete für den Vertrag von Lissabon (58 Gegenstimmen); im Bundesrat stimmten 15 Bundesländer dafür; einzig Berlin enthielt sich.
Die bedeutendsten Änderungen durch den Vertrag von Lissabon sind:
Die EU wird demokratischer:
- Stärkung des Europäischen Parlaments durch Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens und Kompetenzerweiterungen
- Verstärkte Mitwirkung der nationalen Parlamente
- Stärkere Mitwirkung der Bürger durch das europäische Volksbegehren
- Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
- Transparenz und Dialog mit den Unionsbürgern
Die EU wird verständlicher:
- Klare Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten der EU
- Klare Entscheidungsstruktur durch Ausweitung der Gemeinschaftsmethode
- Vereinfachte Entscheidungsfindung durch qualifizierte Mehrheit nach der „doppelten Mehrheit“: Ab 2014 wird die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bevölkerung berechnet und ist damit Ausdruck der doppelten Legitimität der Europäischen Union. Eine doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen.
- Ein Europa das schützt und nützt durch weitgehende grenzüberschreitende Kooperation, wie bei der Energiepolitik
- Verbesserte Handlungsfähigkeit durch institutionelle Verdünnung
- Europa spricht künftig mit einer Stimme in der Welt durch Hohen Vertreter der EU (quasi einem „EU-Außenminister“) und europäischen Auswärtigen Dienst
- Klarer Zielkatalog, der ein europäische Lebensmodell und die europäischen Ziele nennt, z. B. gemeinsame Werte als Aufnahmekriterium
- Stärkung der nationalen Parlamente und des Subsidiaritätsprinzips durch die Möglichkeit der Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips durch nationale Parlamente
Einer der Gewinner der reformierten EU ist das Europäische Parlament. Immer mehr Entscheidungen, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort betreffen, werden auf europäischer Ebene getroffen. Daher ist der Reformvertrag, der das Parlament als direkte Vertretung der Unionsbürger stärkt, ein großer Erfolg für die Menschen in Europa. und die Grundlage für eine noch bürgernähere Politik gelegt. Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben ebenfalls mehr Möglichkeiten, sich in die Arbeit der EU einzubringen. So enthält ein EU-Vertrag zum ersten Mal einen Artikel, der die Rolle der nationalen Parlamente in der EU anerkennt. So sagt Artikel 12 des Vertrags: „Nationale Parlament tragen aktiv zur reibungslosen Funktionsweise der Union bei."
Es wird noch mehr darauf geachtet, dass die Europäische Union nur dann tätig wird, wenn auf Ebene der EU bessere Ergebnisse erzielt werden können. Insbesondere führt der Vertrag das Recht ein, nach dem Verfahren der „gelben und orangefarbenen Karten“ Einspruch gegen Anträge der Kommission einzulegen. Das ist von grundlegender Bedeutung und heißt für die nationalen Parlamente, dass sie das Subsidiaritätsprinzip durchsetzen können: Ist sich ein Drittel der nationalen Parlamente darüber einig, dass eine Gesetzesvorlage der EU (in der Regel von der Kommission) gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, ist die Kommission gezwungen, die Vorlage nochmals zu überdenken. Dieser Vorgang wird als ‚gelbe Karte’ bezeichnet. Behält die Kommission ihre Vorlage bei und lehnt eine einfache Mehrheit der Parlamente diese weiterhin ab, muss die Kommission den Einspruch an den Ministerrat und das Europäische Parlament weiterleiten, die dann den Fall entscheiden. Diesen Vorgang nennt man die ‚orangefarbene Karte’.
Diese Neuerungen und die Tatsache, dass auch das Europäische Parlament mehr Gewicht erhält, sorgen für einen Zuwachs an Demokratie und Legitimität in der Funktionsweise der EU. Ohne die hervorragende Vorarbeit der Deutschen Ratspräsidentschaft unter Bundeskanzlerin Angela Merkel wäre diese Einigung nicht möglich gewesen.
Konkrete Beispiele für mehr Effizienz und Legitimität sind die Verkleinerung des Parlaments und der Kommission verkleinert, die Aufwertung der Außenbeauftragten der EU sowie die Erweiterung der Kompetenzen des Parlaments – insbesondere auf die wichtigen Bereiche Haushalt und Landwirtschaft. Das Europäische Parlament erhält praktisch die volle Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung neben dem Rat, denn 95 % der Gesetze werden nun gleichberechtigt beschlossen. Durch die Ausweitung der Gemeinschaftsmethode auf alle Politikbereiche wird das nebeneinander der Institutionen klar geregelt: Die Kommission unterbreitet einen Vorschlag, über den der Rat und das Parlament beschließen.
Darüber hinaus erhalten auch die nationalen Parlamente mehr Mitspracherecht. Sie können in Zukunft EU-Gesetzesvorhaben stoppen, wenn diese gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen. Auch die Bürger Europas bekommen durch den Vertrag von Lissabon mehr Mitspracherechte. Sie können mittels einer Bürgerinitiative, die von mindestens einer Million Bürgern aus verschiedenen Mitgliedstaaten unterzeichnet sein muss, die Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu einem bestimmten Thema im Rahmen der EU-Zuständigkeiten vorzulegen.
Diese neuen Elemente des Reformvertrages von Lissabon schaffen eine demokratische, effiziente und transparente EU, die für alle klare Vorteile bringt und vor Gefahren schützt. Die EU beweist mit dem Reformvertrag, dass sie gerade unter schwierigen Voraussetzungen und zunehmenden globalen Herausforderungen handlungsfähig bleibt.
Mit dem Schwung dieser Einigung geht die EU engagiert in die Zukunft!
Wortlaut des Vertrages von Lissabon








