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CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen

Die Europäische Union will auch für Kleinlaster strikte Auflagen für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid festlegen. In Anlehnung an die Klimaschutzauflagen für PKW hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die gesetzliche Regulierung des CO2 Ausstoßes von leichten Nutzfahrzeugen vorgelegt. Danach sollen ab 2014 die CO2 Emissionen von Lieferwagen im Durchschnitt auf 175 Gramm pro Kilometer verringert werden. Derzeit liegt der durchschnittliche Ausstoß von kleinen Nutzfahrzeugen bei rund 200 Gramm. Ab 2020 dürfen Kleinlaster dann nur noch 135 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Überschreiten die Hersteller die Grenzwerte, sollen sie nach dem Willen der EU Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Euro je zu viel emittiertem Gramm und verkauften Lastwagen zahlen.
Mit der neuen Verordnung sollen auch Vans, Transporter und Minibusse mit mehr als sieben Sitzen in den europaweiten Prozess der Treibhausgasverringerung eingebunden werden. Ähnliche Auflagen für Pkw waren 2008 nach monatelangem Streit im Europäischen Parlament und im Ministerrat beschlossen worden.
Für die Europäische Volkspartei (EVP) verhandelt Anja Weisgerber federführend das Dossier während des Gesetzgebungsprozesses.

Hintergrund

Der Verordnungsvorschlag der Kommission soll für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die im Leerzustand weniger als 2610 Kilogramm wiegen, gelten. Dazu gehören Kleinlaster, Lieferwagen und von Pkw abgeleitete so genannte Kastenwagen, die bei Handwerksbetrieben sehr verbreitet sind.
Die Kommission schlägt vor, die durchschnittlichen CO2 Emissionen neu zugelassener Lieferwagen von 2014 bis 2016 schrittweise auf 175 Gramm CO2/km zu senken. Langfristig ist bis 2020 eine Reduzierung der durchschnittlichen Emissionen auf 135 Gramm CO2/km vorgesehen. Die einzelnen Emissionsobergrenzen werden mittels einer Grenzwertkurve je nach Gewicht des Fahrzeugs festgesetzt.
Die Obergrenze von 175 Gramm CO2/km soll von den Herstellern schrittweise erreicht werden („Phase in“). Jeder Hersteller muss daher zunächst für 75 % seiner im Jahr 2014 zugelassenen neuen Lieferwagen die Obergrenze einhalten. Für das Jahr 2015 soll die Obergrenze für 80 % der Fahrzeugflotte eines Herstellers gelten, ab 2016 dann für die gesamte Flotte.

Bewertung


Der Vorschlag der Kommission für die Begrenzung der CO2 Emissionen von Lieferwagen und Kleinlastern hat sich augenscheinlich die entsprechende Verordnung für Pkw als Vorbild genommen. Viele Aspekte, die die CDU/CSU Gruppe bei der Pkw-Regelung im Gesetzgebungsverfahren noch hart erkämpfen musste wie etwa die Anrechnung von so genannten Ökoinnovationen (zum Beispiel Solarzellen auf den Autodächern oder effektive LED-Beleuchtungsanlagen), ein Übergangszeitraum für die Einhaltung der Flottengrenzwerte („Phase in“) oder spezielle Supercredits für besonders schadstoffarme Fahrzeuge, sind jetzt bereits im Kommissionsvorschlag enthalten.
Im Gegensatz zu den Vorschriften für Pkw ist die Grenzwertkurve bei den Lieferwagen auch so bemessen, dass ein Wagen je mehr CO2 ausstoßen darf, desto schwerer er ist.
Allerdings enthält der Kommissionsvorschlag auch Schwächen.  Eine „1 zu 1-Übertragung“ der Vorgaben aus den Pkw Regelungen funktioniert nämlich nicht immer. Denn kein Handwerker sucht sich seinen neuen Firmenwagen danach aus, wie schnell er von 0 auf 100 km/h beschleunigen kann oder wie sportlich elegant er wirkt. Für ihn zählt von je her die Frage nach dem Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Ausstoss zu den wesentlichen wirtschaftlichen Überlegungen beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. Schon aus Kostengründen besteht daher der Anreiz, möglichst sparsame Wagen zu kaufen.
Unterschiede zwischen Pkw und Lieferwagen bestehen auch bei den Produktzyklen und den Entwicklungszeiten solcher leichten Nutzfahrzeuge. Die mit sieben bzw. 10 Jahren längeren Zyklen müssen sich in angemessenen Übergangsfristen widerspiegeln. Denn sonst steht das so genannte Langfristziel für das Jahr 2020 bereits bei Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für die Entwicklungsabteilungen der Hersteller direkt vor der Tür.
Die Europäische Kommission geht in ihrer Folgenabschätzung davon aus, dass sich für das 175-Gramm-Ziel die Anschaffungskosten für neue Lieferwagen um  3 % erhöhen werden. Die Hersteller gehen von einer weitaus höheren Kostensteigerung aus. Hier gilt es, eine ausgewogene Regelung zu finden. Die CO2 Emissionen müssen verringert werden und gleichzeitig für die mittelständischen Betriebe durch Treibstoffkosteneinsparungen ein eventuell erhöhter Anschaffungspreis mehr als wettgemacht werden. Wir brauchen daher ambitionierte, aber auch realistische Grenzwerte und Langfristziele mit angemessenen Übergangsfristen. Ansonsten werden nicht nur die Hersteller, sondern auch die Handwerker und der Mittelstand in einer wirtschaftlich nicht einfachen Zeit über Gebühr belastet. Statt auf Verbote sollten wir mehr über Anreize zur Entwicklung umweltfreundlicher und kraftstoffeffizienter Fahrzeuge setzen.
Der Zeitplan des Europäischen Parlaments sieht vor, dass der federführende Umweltausschuss Ende September 2010 über den Gesetzesvorschlag abstimmt. Die Plenarabstimmung zum Abschluss der ersten Lesung ist auf November 2010 terminiert.

Das gesamte Gesetzgebungsdossier finden Sie hier




 
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