Weitere EU-Institutionen
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Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und vergewissert sich, dass der EU-Haushalt wirtschaftlich geführt wird. Jeder Mitgliedstaat ernennt einen Vertreter für den Europäischen Rechnungshof. Die Mitglieder sind nach der Anhörung durch das Europäische Parlament für sechs Jahre im Amt.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) vertritt verschiedene wirtschaftliche und soziale Interessengruppen, die die organisierte Zivilgesellschaft bilden. Der EWSA wird in verschiedenen Politikbereichen vor der Beschlussfassung durch Rat und Kommission angehört. Die Mitglieder des EWSA werden für vier Jahre vom Rat ernannt.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen (AdR) muss von Kommission und Rat bei Angelegenheiten, die für die Regionen wichtig sind, angehört werden. Der Ausschuss kann aber auch aus eigener Initiative Stellungnahmen zu relevanten Themen abgeben. Der AdR setzt sich aus Vertretern der Regionen und Kommunen zusammen, die von den Mitgliedstaaten und vom Rat für vier Jahre vorgeschlagen werden.
Die Europäische Investitionsbank
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Verwaltung des Euro und die Währungspolitik der EU. So ist sie beispielsweise für die Durchführung von Devisengeschäften und die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven verantwortlich. Zudem fördert sie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme.












