Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist ein gesetzgebendes Organ in Vertretung der Mitgliedstaaten. Er tagt in unterschiedlichen Zusammensetzungen, den sog. Ratsformationen. Die einzelnen Ratsformationen befassen sich mit unterschiedlichen Politikbereichen. So gibt es beispielsweise den Rat für Umwelt oder den Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Mitglieder in diesem Gremium setzen sich aus dem jeweiligen Minister der Mitgliedstaaten zusammen. Jedes Land stellt einen Minister.
Dem Rat kommen sechs zentrale Aufgaben zu. Er verabschiedet – in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – die EU-Rechtsvorschriften. Er sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten und schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder Organisationen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den Haushaltsplan und ist zudem auch auf den Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU tätig. Für diese legt der Rat die allgemeinen Leitlinien fest und koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.
Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate, so dass alle Mitgliedstaaten abwechselnd für ein halbes Jahr für die Tagesordnungen des Rates verantwortlich sind.
Der Rat darf nicht mit dem Europarat, der seinen Sitz in Straßburg hat, verwechselt werden. Das Hauptziel des Europarates, der nicht zu den Organen der EU zählt, ist es, einen gemeinsamen demokratischen und rechtlichen Raum auf dem gesamten Kontinent zu schaffen und die Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Im Gegensatz zu den 27 Mitgliedstaaten der EU zählt der Europarat 47 Mitgliedsländer.








