Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der seinen Sitz in Luxemburg hat, wacht darüber, dass das EU-Recht eingehalten wird und die geltenden Verträge korrekt ausgelegt und angewendet werden. Der Gerichtshof setzt sich aus jeweils einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen, denen acht Generalanwälte zur Seite stehen. Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt.
Nicht zu verwechseln ist der EuGH mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der kein Organ der EU ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg errichtet. Aufgabe des Gerichtshofes war und ist der Schutz der in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 verbrieften Grundrechte.








