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Das Europäische Parlament



Das Europäische Parlament repräsentiert unmittelbar die europäische Bevölkerung und wird aus diesem Grund im Abstand von 5 Jahren von den EU-Bürgern direkt gewählt. Dabei hat das Parlament vor allem drei Aufgaben. Die Wichtigste ist die Gesetzgebungsfunktion. Diese teilt es sich mit dem Rat der Europäischen Union. Im Rahmen des sog. ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nimmt es die europäischen „Gesetze" (Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen) an. Ebenso wichtig ist die Budgetierungsfunktion. Zusammen mit dem Rat bildet das Europäische Parlament die Haushaltsbehörde der Europäischen Union. Auf diese Weise entscheiden die Abgeordneten über den EU-Haushalt (dieser beträgt im Jahre 2010 ungefähr 141,5 Mrd. €). Zuletzt übt das Parlament auch die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union aus. Eine solche Kontrolle erfolgt durch die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur Untersuchung von Sachverhalten, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt.

Das Europäische Parlament umfasst derzeit 736 Mitglieder, 99 davon aus der Bundesrepublik Deutschland.

 
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Newsletter 2012/I

Die Themen: Ehrenamt bleibt Ehrenamt und soll nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden; Schuldenkrise: Erholung in der Euro-Zone; EU-Förderpolitik: Unterfranken wird auch in Zukunft von EU-Fördermitteln profitieren; Umweltschutz: Bessere Entsorgung von Elektroschrott;...

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