Die EU im Überblick
DIE EU IM ÜBERBLICK
Die Europäische Union ist ein Staatenverbund. Seit der letzten Erweiterung im Jahre 2007 umfasst dieser nun 27 Mitgliedsstaaten, was rund 500 Mio. Bürger und 23 Amtssprachen bedeutet. Die Grundlage für diese demokratische und rechtsstaatliche Zusammenarbeit bilden verschiedene Verträge.
Als maßgeblicher Ausgangspunkt gilt der am 18. April 1951 in Paris von den sechs Gründerstaaten unterzeichnete Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der am 23. Juli 1952 in Kraft trat. Der Vertrag ging zurück auf den Schuman-Plan, eine Initiative des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman, der dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer den Vorschlag machte, die kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl durch eine Vergemeinschaftung einer unabhängigen Kontrolle zu unterstellen. Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs sollte damit eine Aufrüstung eines Staates verhindert und der innereuropäische Frieden sichergestellt werden.
Weitere Meilensteine auf dem Weg in die europäische Integration sind die Verträge von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus dem Jahr 1957. 1967 fusionierten die Organe der drei Gemeinschaften, seitdem wurde der Begriff Europäische Gemeinschaft (EG) als Sammelbegriff für die drei Gemeinschaften verwendet. Mit dem Vertrag von Maastricht gründeten die EG-Mitgliedstaaten 1992 die Europäische Union (EU), die erstmals auch Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Politikbereichen besaß.
Von aktueller Bedeutung hingegen ist vor allem der Vertrag von Lissabon von 2009. Dieser führt Europa ins 21. Jahrhundert und soll vor allem zu mehr Effizienz, Demokratie, Transparenz und Sicherheit beitragen.
Das politische System der Europäischen Union umfasst im Wesentlichen drei Akteure: das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission.

Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament repräsentiert unmittelbar die europäische Bevölkerung und wird aus diesem Grund im Abstand von 5 Jahren von den EU-Bürgern direkt gewählt. Dabei hat das Parlament vor allem drei Aufgaben. Die Wichtigste ist die Gesetzgebungsfunktion. Diese teilt es sich mit dem Rat der Europäischen Union...

Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist ein gesetzgebendes Organ in Vertretung der Mitgliedstaaten. Er tagt in unterschiedlichen Zusammensetzungen, den sog. Ratsformationen. Die einzelnen Ratsformationen befassen sich mit unterschiedlichen Politikbereichen. So gibt es beispielsweise den Rat für Umwelt...

Die Europäische Kommission
Die Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie macht Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und ist für die praktische Umsetzung der EU-Politik und die Verwaltung des EU-Haushalts verantwortlich. Neben diesen Aufgaben sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Einhaltung des...

Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), der seinen Sitz in Luxemburg hat, wacht darüber, dass das EU-Recht eingehalten wird und die geltenden Verträge korrekt ausgelegt und angewendet werden. Der Gerichtshof setzt sich aus jeweils einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen, denen acht Generalanwälte zur Seite...

Weitere EU-Institutionen
Neben diesen zentralen Organen verfügt die Europäische Union noch über einige weitere Gremien, die besondere Aufgaben übernehmen. Im folgenden Stelle ich werden der Europäische Rechnungshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und die Europäische Zentralbank vorgestellt...







