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Meine Arbeit im Parlament



Seit meiner Wahl ins Europäische Parlament 2004 bin ich Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Die Schwerpunkte meiner politischen Arbeit als Europaabgeordnete liegen demnach auf eben diesen Themenbereichen: Umwelt- und Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik.

Europäische Umweltpolitik


Umwelt- und Klimaschutz ist eine Herausforderung, die wir nicht alleine meistern können. Denn Umweltschäden wie Luft- oder Wasserverschmutzung machen nicht an Grenzen Halt. Wir brauchen eine gemeinsame europäische Umweltpolitik, um diesen grenzüberschreitenden Problemen auch grenzüberschreitende Lösung entgegen zu setzen. Es braucht verstärkte Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch weltweit. Hier muss Europa eine Vorreiterrolle übernehmen – und die Europäische Union nimmt ihre Verantwortung auch wahr. Beispielsweise durch das Klimapaket, das unter dem Motto 20-20-20 steht: Bis zum Jahre 2020 sollen 20 Prozent unseres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien bezogen werden, der Energieverbrauch insgesamt um 20 Prozent verringert und die Energieeffiziemz um 20 Prozent erhöht werden. Ein Beitrag hierzu ist etwa auch der Aktionsplan für mehr Energieeffizienz, der gleichzeitig für mehr Energieunabhängigkeit sorgt.
Umweltpolitik schützt aber nicht nur die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Deutschland ist führend im Bereich der Umwelttechnologie, die wir europa- und weltweit exportieren. So werden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Bereits 4,5 Prozent der deutschen Arbeitsplätze bestehen in diesem Bereich – das sind doppelt so viele wie in der Landwirtschaft!
Deutschland hat außerdem ein hohes Umweltschutzniveau. Wenn nun diese Regelungen auf die europäische Ebene „exportiert“ werden, werden dadurch Wettbewerbsnachteile für Deutschland ausgeglichen. Denn hier werden die Standards bereits erfüllt und nun muss sich auch die Industrie in unseren Nachbarländern an diese Regeln halten. Somit wird deren bisheriger Wettbewerbsvorteil, der auf Kosten der Umwelt, der Gesundheit von Mensch und Tier sowie deutscher Unternehmen ging, ausgeglichen.
 

Europäische Gesundheitspolitik


Eine gute Gesundheit ist essentiell für die persönliche Lebensqualität eines jeden Einzelnen. Die Zuständigkeiten der Europäischen Union im Bereich Gesundheit sind aber begrenzt, denn Gesundheitspolitik ist grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten der EU. Denn gerade im Bereich Gesundheit gibt es so viele unterschiedliche nationale Traditionen, wie die Gesundheitssysteme verwaltet, organisiert und finanziert werden.
Alle Mitgliedstaaten bekennen sich aber zu einem gemeinsamen Ziel: Ein hohes Gesundheitsschutzniveau für ihre Bürger zu sichern. Dieses Ziel spiegelt sich in einer Vielzahl an europäischen Gesetzen wider. Das Verbot gesundheitsgefährdender, krebserregender Stoffe findet sich zum Beispiel in der Chemikaliengesetzgebung, in Gesetzen zu Bioziden und Pflanzenschutzmitteln oder Kinderspielzeug. Auch Umweltverschmutzung hat oftmals einen direkten Einfluss auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Darum erlässt die Europäische Union Richtlinien und Verordnungen über Feinstaub, Arbeitsschutz, Gewässerqualität, etc. Andererseits gibt es natürlich auch „echte Gesundheitsgesetzgebung“. Diese regelt Aspekte, die eine grenzüberschreitende Dimension haben. Dank des europäischen Binnenmarktes können Arzneimittel zum Beispiel problemlos in ganz Europa gehandelt werden. Daher brauchen wir aber auch eine gemeinsame europäische Anstrengung, unsere Bürgerinnen und Bürger vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. Auch die Überwachung von Nebenwirkungen sollten wir europäisch gestalten. Wenn Fälle in Griechenland auftreten kann durch bessere Kooperation auch Patienten in Deutschland schneller gewarnt werden.

Europäische Verbraucherschutzpolitik


Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz sind oftmals eng miteinander verknüpft. In einem gemeinsamen Binnenmarkt muss sichergestellt werden, dass Produkte, die in ganz Europa gehandelt werden, hohen Standards gerecht werden. Dazu gehört zum Beispiel die Einhaltung von Grenzwerten, Sicherheitsstandards bei Produkten oder Hygienevorschriften bei Lebensmitteln.

Weiterführende Informationen zu meiner parlamentarischen Arbeit finden Sie hier.

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