Aufgaben und Kompetenzen
Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Parlaments
Die Rechte des Europäischen Parlaments sind in der Vergangenheit ständig gewachsen. Mit jeder Vertragsreform haben die gewählten Abgeordneten im institutionellen Gefüge der Europäischen Union ein Stück mehr Entscheidungskompetenz und Mitspracherechte erhalten. Der Vertrag von Lissabon ist für die Stärkung des Parlaments ein weiterer wichtiger Meilenstein.
Gesetzgebungsrecht
Der Regelfall der europäischen Gesetzgebung ist die Mitentscheidung des Europäischen Parlaments. Dieses Recht wurde im Maastrichter Vertrag 1992 erstmals in ausgewählten Politikfeldern eingeführt, mehrfach erweitert und kommt nun auf breiter Basis zum Tragen. Die Arbeitsweise der Union beruht auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie mit zwei gleichberechtigten Partnern für die Gesetzgebung: Das Europäische Parlament als Bürgerkammer und der Ministerrat als Staatenkammer. Ein europäisches Gesetz kommt im Regelfall zustande, wenn sich in beiden Kammern eine Mehrheit findet.
Haushaltsbefugnisse
Diese sind "Königsrechte" für jedes Parlament. Denn wer über das Geld bestimmt, der hat die Macht, politische Prioritäten zu setzen. Diese Macht teilen sich auf EU-Ebene das Europäische Parlament und der Rat. Gemeinsam bilden sie die sogenannte Haushaltsbehörde, die einen mehrjährigen Finanzrahmen festlegt und in einem jährlichen Haushaltsplan alle Ausgaben bewilligt. Wie bei der Beratung über ein Gesetz greift auch beim Haushaltsplan die volle Mitentscheidung des Parlaments. Bei unterschiedlichen Standpunkten wird ein Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Das verleiht den Parlamentariern die Kraft, in allen Bereichen der Europapolitik eigene Akzente zu setzen. So zum Beispiel in der Förderung von Forschung und Technologie, dem Umwelt- und Verbraucherschutz, der Wirtschaft, den Jugendprogrammen und der Regionalpolitik.
Parlamentarische Kontrollrechte
In Städten, Regionen, Nationalstaaten und der Europäischen Union: Auf allen staatlichen Ebenen kontrollieren Parlamentarier die Exekutive, also diejenigen, die Gesetze ausführen und Geld ausgeben. Das Europäische Parlament versteht sich auch als Anwalt der Steuerzahler. Der Haushaltskontrollausschuss wacht über die korrekte Verwendung der EU-Mittel und stützt sich in seiner Arbeit auf den Rechnungshof. Um erkannte Missstände abzustellen, wird die Entlastung der Kommission häufig unter Auflagen und Empfehlungen erteilt. Die schärfste Waffe aus dem Arsenal parlamentarischer Kontrollrechte ist ein Misstrauensantrag gegen die Kommission. Findet dieser eine Mehrheit, so müssen alle Kommissare von ihrem Amt zurücktreten.
Außerdem debattiert das Europäische Parlament regelmäßig über Entscheidungen und Projekte der Staats- und Regierungschefs. Gezielt können die Europa-Abgeordneten vermutete Skandale aufklären: Das Parlament kann auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder Untersuchungsausschüsse einsetzen. Die Untersuchungsausschüsse prüfen Hinweise auf vermutete Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht durch Organe der EU oder die öffentliche Verwaltung eines Mitgliedsstaates. Ich würde hier schreiben, dass Untersuchungsausschüsse auf europäischer Ebene nicht so oft eingesetzt werden wie auf nationaler Ebene.
Parlamentarische Zustimmung
Das Europäische Parlament nimmt politischen Einfluss über Zustimmungsrechte. Häufigster Anwendungsfall sind internationale Übereinkünfte, z. B. Assoziierungsabkommen im Rahmen der Entwicklungshilfe oder Europa-Abkommen, die oftmals eine Vorstufe zur Mitgliedschaft sind. Besonders bedeutsam sind die Zustimmungsrechte bei EU-Erweiterungen. Das Europäische Parlament muss zustimmen, bevor ein neues Mitglied in die EU aufgenommen werden kann. Das Recht der Volksvertreter, "Nein" zu sagen, ermöglicht ihnen, Europas Rolle in der Welt mit zu prägen und EU-Erweiterungen zu steuern. Denn eine Entscheidung darüber kommt nur mit einem "doppelten Ja" zustande: Beide, der Rat und das Europäische Parlament, müssen dafür stimmen. Europäisches Handeln ist aber nicht nur nach außen, sondern in Einzelfällen auch nach innen an parlamentarische Zustimmung geknüpft.







